Michael Schetsche
Die Veranstalter haben mich
gebeten, einige
empirische und theoretische Erkenntnisse meines Arbeitsgebietes, der
Wissenssoziologie, für das Thema ihrer Tagung fruchtbar zu
machen. Die
Wissenssoziologe ist die Teildisziplin der Soziologie, die sich mit der
Entstehung,
Verbreitung, Introzeption und praktischen Anwendungen kollektiver
Wissensbestände beschäftigt. Auf eine knappe Formel
gebracht: Die
Wissenssoziologie fragt, warum wir wissen, was wir wissen, warum wir
glauben,
was wir glauben – und auch, ob zwischen Wissen und Glauben
überhaupt ein
Unterschied besteht. Und mit diesen Fragen vermag die Wissenssoziologie
tatsächlich einen Beitrag zum Thema "Trauma und Traumafolgen"
zu
leisten – allerdings einen Beitrag aus einer ganz speziellen,
gesellschaftsbezogenen
Perspektive.
Aus
dieser Perspektive lässt sich weder über konkrete
Traumatisierungen noch über
reale Traumapatienten sprechen. Mein Gegenstand sind vielmehr die Vorstellungen,
die sich die
Öffentlichkeit, die sich die eine oder andere
wissenschaftliche Disziplin oder
eine soziale Profession von Traumatisierungen und Traumaopfern machen.
Dabei
liegt mir nichts ferner, als mich über die konkreten
Erfahrungen von Menschen,
welcher Art sie auch immer sein mögen, leichtfertig
hinwegzusetzen. Solche konkreten
individuellen Erfahrungen müssen aber unter einer
gesellschaftsbezogenen
Perspektive zwangsläufig in den Hintergrund treten.
Dafür bitte ich um Ihr
Verständnis.
Traumaforschung
und Traumabehandlung haben sich seit der offiziellen Anerkennung der
"posttraumatischen Belastungsstörung" als Diagnose in der
psychiatrischen Nomenklatur im Jahre 1980 außerordentlich
entwickelt
(vgl. van
der Kolk/Weisaeth/van der Hart 2000: 87). Das Thema hat
außerdem große
fachöffentliche und massenmediale Aufmerksamkeit erlangt.
Wissenschaftlich
analysiert worden sind Traumatisierungen und die aus ihnen
resultierenden
Belastungsstörungen bei ganz unterschiedlichen
Personengruppen: bei
KZ-Überlebenden und Kriegsteilnehmern, bei Opfern von
Geiselnahmen und
politischen Flüchtlingen, bei Betroffenen von
Naturkatastrophen und erwachsenen
Vergewaltigungsopfern sowie nicht zuletzt bei Menschen, die in der
Kindheit
sexuelle oder rituelle Gewalt erleiden mussten.3 Da im
Mittelpunkt dieser Tagung
"Trauma und Traumafolgen als Thema für die Jugendhilfe"
stehen, werde
ich mich in meinen Ausführungen auf die Ursache von
Traumatisierungen
konzentrieren, die im Hinblick auf kindliche und jugendliche Opfer in unserer
Gesellschaft von größter
Relevanz ist: die sexuelle Gewalt.
Mit diesem Thema habe ich
mich zum ersten Mal
Anfang der neunziger Jahre beschäftigt. Ich untersuchte damals
historische
Veränderungen in den gesellschaftlichen Vorstellungen
über das ‚sexuell
gefährdete Kind‘ (Schetsche 1993: passim). Einer
meiner damaligen Befunde
scheint mir auch heute noch geeignet, das Nachdenken über
‚Trauma im
gesellschaftlichen Diskurs‘ anzuleiten: Ich stellte zu meiner
großen
Überraschung fest, dass die Gesellschaft – ebenso
wie die zuständigen
Professionen – bis Mitte der achtziger Jahre ein
gänzlich anderes Bild
von der sexuellen Gewalt gegen Kinder hatten, als das, dessen wir uns
heute so
sicher sind.
Zu
meinem Untersuchungsmaterial gehörten damals 15
ausgewählte pädagogische und
psychologische Fachzeitschriften. In den Jahrgängen 1950 bis
1991 dieser
Zeitschriften fanden sich 165 Aufsätze, in denen die sexuelle
Gewalt gegen
Kinder im Mittelpunkt der Darstellungen stand. Die Beiträge
waren nicht
gleichmäßig über den Untersuchungszeitraum
verteilt. Es zeigte sich vielmehr,
dass das fachöffentliche Interesse einer ausgeprägten
Thematisierungskonjunktur
folgte (Grafik 1).

Bereits bei einem ersten
Vergleich der einzelnen
Aufsätze fiel auf, dass alle Beiträge der zweiten
Themenkonjuktur (ab 1984) von
anderen Autoren bzw. Autorinnen stammen als die früheren
Veröffentlichungen.
Ins Auge sprang außerdem, dass sich die Begriffe, mit der die
traumatisierenden
Übergriffe gegen Kinder benannt wurden, Mitte der achtziger
Jahre schlagartig
änderte: Während in den älteren
Beiträgen von "Sittlichkeitsdelikten"
oder "Triebverbrechen" die Rede war, wurde die Tat in allen
späteren
Aufsätzen als "sexueller Missbrauch von Kindern" bezeichnet.
Die anschließende
inhaltsanalytische Untersuchung
der Beiträge zeigte, dass dieser Unterschied in der Benennung
der sexuellen
Gewalttaten programmatisch für zwei völlig disparate
Wahrnehmungen solcher
traumatisierenden Delikte war. Grundlage dieser Wahrnehmungen waren
zwei ebenso
unterschiedliche wie unvereinbare
soziale Deutungsmuster4,
mit denen der fachliche Diskurs über die traumatisierende
sexuelle Gewalt bis
zu den achtziger Jahren und seit den achtziger Jahren geführt
worden ist. Diese
beiden Interpretationsfolien will ich nach den jeweils dominierenden
Bezeichnungen
für die thematisierten Taten als "Deutungsmuster
Triebverbrechen" und
als "Deutungsmuster Missbrauch" bezeichnen.

Während
sich das Deutungsmuster Triebverbrechen in ausnahmslos allen
Beiträgen vor 1984
findet, basieren die nach diesem Zeitpunkt erschienenen
Aufsätze (bis auf drei
Ausnahmen) auf dem Deutungsmuster Missbrauch (Grafik 2). Das jeweilige
Verständnis der beiden Deutungen von sexuellen Gewalttaten
gegen Kinder lässt
sich idealtypisch so gegenüberstellen (vgl. Schetsche 1993:
144-203):
Tabelle 1: Triebverbrechen
vs. Missbrauch –
Leitdifferenzen der Deutungsmuster
|
Leitdifferenz |
Deutungsmuster Triebverbrechen |
Deutungsmuster |
|
Typischer Täter: |
ein Fremder |
der Vater |
|
Typischer Tatort: |
draußen |
zu Hause |
|
Charakterisierung des Täters: |
abnorm |
Normal |
|
Überindividuelle Ursache: |
der Sexualtrieb |
das Patriarchat |
|
Verantwortung des Kindes: |
trägt Mitschuld |
ist schuldlos |
|
Begründung der Schädlichkeit: |
vorhandene Strafnorm |
Praxiserfahrungen |
Thema dieses Deutungsmusters
ist
die sexuelle Gefahr, die dem Kind von Fremden droht, wenn es den
sicheren Hort
von Heim und Familie verlässt. Der Übergriff unter
Einsatz instrumenteller
körperlicher Gewalt erscheint dabei aber als Ausnahme. In den
Beschreibungen
und Fallbeispielen dominieren vielmehr Handlungsverläufe, in
denen das Kind
eine duldende bis aktive Rolle spielt. Viele der geschilderten
Fälle setzen
voraus, dass das Kind dem Erwachsenen in irgendeiner Form entgegenkommt:
Es begibt sich
entweder von sich aus in eine Situation, in der es dem schnellen und
instrumentell-gewaltsamen Zugriff des Täters ausgesetzt ist,
oder es sucht den
sexuellen Kontakt sogar bewusst auf. Oftmals werden den Kindern dabei eigene Interessen
unterstellt, die
sie mit den Sexualkontakten zum Erwachsenen verbinden: eine allgemeine
oder
spezielle sexuelle Neugier, materielle Vorteile, vielleicht sogar
Spaß an der
Interaktion.5 Dass den
Kindern ein 'gerütteltes Maß' an Mitschuld
zugewiesen wird, führt nicht dazu,
die Handlungen des Erwachsenen milder zu beurteilen – die
Schuldverteilung zwischen den Beteiligten erfolgt nicht in der Art
eines
Nullsummen-Spiels.
Während
es eher als normales (d.h. hier: durchschnittliches) Verhalten des
Kindes gilt,
dem Erwachsenen entgegenzukommen, erscheint es als große
Ausnahme, wenn ein
Erwachsener Kindern gegenüber ein sexuelles Begehren
verspürt. In solchen Fällen,
so wird angenommen, handelt es sich stets um eine Person mit abnormer
Persönlichkeit. Die
Verwendung dieses pathologisierenden Konzepts wirft die Frage nach den
Ursachen
der 'Abartigkeit' auf. Gesucht und gefunden werden dabei die
unterschiedlichsten Ursachen für die Störung des
Sexualtriebes. Sie alle haben
jedoch eines gemeinsam: die maximale Differenz zur unterstellten
‚Normal-Persönlichkeit‘ von Autor und
Leser.
Eine weitere zentrale Determinante dieses Verständnisses macht
bereits die
Bezeichnung Triebverbrechen
deutlich: Der sexuelle Übergriff ist ein Unrecht nicht nur im
moralischen,
sondern auch im strafrechtlichen
Sinne. Weil der Gesetzgeber sexuelle Kontakte zu Kindern unter Strafe
gestellt
hat, ist die Schädlichkeit der Handlungen für die
betroffenen Kinder evident.
Untersuchungen über die Prozesse der Schadensentstehung
scheinen deshalb ebenso
überflüssig, wie Fragen nach der Erheblichkeit der
psychischen Folgeschäden.
Die Überzeugung einer sicher eintretenden und lang anhaltenden
Traumatisierung
des Kindes durch den sexuellen Übergriff ist nicht empirisch,
sondern normativ
fundiert.
Die Bezeichnung 'Triebverbrechen'
meint also insgesamt etwas Dreifaches: Erstens drückt sie die
Vorstellung des
abnormen Erwachsenen aus, der Kontakte zu Kindern hat, weil er von seinem
gestörten Trieb
beherrscht wird. Zweitens gilt
die Interaktion als ein Verbrechen am
Trieb des Kindes dessen normale Entwicklung ist
das zentrale Gut,
das durch die Tat geschädigt wird. Und drittens fällt
das Kind
dem Verbrechen auch wegen seiner
eigenen
Triebe zum Opfer:
sexuelle Neugier und Neigungen lassen es dem Täter
entgegenkommen.
Die Gefährdung des Kindes durch den Fremden aus dem Dunkel ist
deshalb auch
eine Metapher für die aufgrund mangelnder Kontrolle entstehende
Gefährlichkeit des Kindes selbst.
Gefahr
droht ja immer dann, wenn das Kind sich an Orten aufhält, die
von den (guten)
Erwachsenen nicht einzusehen sind, es also nicht unter Kontrolle steht.
Prävention heißt deshalb in erster Linie, das Kind
vor sich selbst zu schützen.
Wichtigste Maßnahme ist dabei die Verhaltenssteuerung:
Erziehung zu
Schamhaftigkeit, Pünktlichkeit und berechenbarem Verhalten.
Im
Gegensatz zum Deutungsmuster Triebverbrechen fokussiert die
Berichterstattung
beim Deutungsmuster Missbrauch auf intrafamiliale Kontakte und auf das
weibliche Opfer.
Fast alle
Aufsätze nach 1983 beginnen ihre Darstellung mit
einer spezifischen Enthüllungsrhetorik. Der Gegenstand des
Aufsatzes sei in
zweifacher Weise tabuisiert: Erstens gäbe es ein dem Kind vom
erwachsenen Täter
auferlegtes Schweigegebot, das es dem Opfer - oft über
Jahrzehnte hinweg
– unmöglich mache, über die
Übergriffe zu reden. Diesem individuellen
Sprech- und Erinnerungsverbot entspräche zweitens ein soziales
Tabu: Selbst
wenn das Kind über den Missbrauch reden könnte,
würde ihm niemand glauben. Um
Enthüllungsrhetorik
handelt
es sich, weil gleichlautende Formulierungen auch nach sieben Jahren
fachöffentlichen Diskurses noch in der Mehrheit der
Beiträge zu finden sind,
obwohl das sogenannte Tabu zu diesem Zeitpunkt schon in aller Munde
war. Der
zweite Teil des Eröffnungsrituals besteht in der
‚Aufklärung‘ über
das aufgrund des großen Dunkelfeldes jahrzehntelang
unterschätzte wirkliche
Ausmaß des sexuellen
Missbrauchs, nämlich mindestens 300.000
Fälle jährlich in der (alten)
Bundesrepublik. Auf Basis der in den
Aufsätzen gemachten Annahmen war diese
Dunkelfeldschätzung schlicht falsch.6 Eine
solche,
kriminologisch orientierte Kritik würde jedoch –
unabhängig von der
moralischen Irrelevanz der Frage, wie viele tausend Kinder
jährlich betroffen
sind – übersehen, dass es in den Aufsätzen
gar nicht um eine
realitätsgerechte Abschätzung der Zahl der Opfer
geht. Ziel ist vielmehr die symbolische Feststellung
eines exorbitanten
Dunkelfeldes, das der
doppelten Tabuisierung der Taten ebenso entspringt, wie es sie belegt.
Der Erklärung der traumatisierenden Taten liegen beim
Deutungsmuster
‚Missbrauch‘ an feministischen Theorien orientierte
Patriarchatsvorstellungen zugrunde. Die Übergriffe werden als
Form der
sexuellen Gewalt von Männern gegen Frauen und damit Ausdruck
der umfassenden
patriarchalen Gewaltstrukturen der Gesellschaft thematisiert.
Mädchen werden
nicht Opfer, weil sie Kinder, sondern weil sie weibliche Wesen sind
– und
zwar besonders macht- und hilflose. Dies lässt den Missbrauch als besonders perfide Form
der sexuellen Gewalt
gegen Frauen erscheinen.
Aufgrund der abhängigen Position des Kindes in der Familie
erscheinen die Taten
nicht nur besonders verwerflich, sondern auch schicksalhaft: Das
Mädchen hat offensichtlich
keine Chance, sich der
sexuellen Adressierung und der ihr sicher folgenden Traumatisierung zu
entziehen.
Unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen
erscheinen
generalpräventive Überlegungen weitgehend zwecklos.
Im Gegensatz zum
Deutungsmuster Triebverbrechen kann es hier deshalb weniger darum
gehen, der
sexuellen Gefahr vorzubeugen, als vielmehr darum, die Traumatisierung
nachträglich im Einzelfall zu erkennen. So wird die Erstellung
einer
umfassenden Symptomatologie der sexuellen Gewalt gegen Mädchen
zur zentralen
Aufgabe der Helferinnen. Die regelmäßig gelieferten
umfangreichen Symptomkataloge
stellen sowohl ein Decodierlexikon zur Identifizierung der Betroffenen
als auch
Belege für die Existenz dauerhafter und schwerwiegender
Traumatisierung der
Opfer dar.
Da den Rahmen für die Analyse der Tat geschlechterpolitische
Modelle liefern,
ist ein zentrales Charakteristikum dieses Deutungsmusters die Annahme,
dass jeder
Mann zumindest ein potentieller
Täter ist. Vorstellungen vom psychisch abnormen Täter
werden vehement
zurückgewiesen, weil die Ursache der Tat nicht im (individuell
erklärbaren)
Abweichen von der Norm, sondern gerade im konsequenten und
rücksichtslosen
Ausleben der (gesellschaftlich bislang akzeptierten)
Männerrolle liegen soll.
Die sexuelle Gewalt gegen Mädchen ist als Ausdruck
patriachaler
Gewaltverhältnisse eine normale
männliche Verhaltensweise, der Täter infolgedessen
gerade der normale
Mann.
Standardfall der exemplarischen Darstellungen ist der Missbrauch eines
Mädchens
durch seinen Vater
oder Stiefvater.
Bei der Verwendung dieses Beispiels geht es nicht nur um die
Identifizierung
des Vaters als statistisch dominierenden Tätertypus, sondern
auch um die
– wenigstens partielle – Gleichsetzung
beider Kategorien. Dies spiegelte sich zur damaligen Zeit sprachlich
sowohl in
den Texten selbst wider (zum Beispiel in der beliebte Doppelkategorie
der
"Väter/Täter") als auch in den damals
üblichen öffentlichen
Aufklärungskampagnen (wie in der Plakatserie gegen sexuellen
Missbrauch in der
Familie: "Papis Liebe tut weh").
Zu
konstatieren ist, dass Mitte der achtziger Jahre in Deutschland ein
radikaler
Bruch im gesellschaftlichen Denken über die sexuelle
Traumatisierung von
Kindern stattgefunden hat. Dies ist nicht nur für den
Wissenssoziologen ein
erklärungsbedürftiges Phänomen. Es stellt
sich auch die Frage nach dem Zusammenhang
von wissenschaftlicher Erkenntnis und therapeutischer Praxis, die
besonders für
die beteiligten Professionen von Bedeutung sein sollte.
Für den Wandel im fachlichen Verständnis (wie auch
parallel in der öffentlichen
Wahrnehmung) traumatisierender sexueller Gewalttaten gibt es zwei sehr
einfache
Erklärungen: Erstens könnten die im Rahmen der
Deutung ‚Missbrauch‘
fokussierten intrafamilialen Sexualkontakte in den achtziger Jahre
tatsächlich
stark zugenommen haben. Zweitens könnte die Existenz dieser
Form sexueller
Gewalt von den zuständigen Fachdisziplinen erst zu diesem
Zeitpunkt 'entdeckt'
worden sein. Diese beiden, durchaus naheliegenden Erklärungen
sind allerdings
unzutreffend (vgl. Schetsche 1992: 251-255).
Zum ersten: Es finden sich keine Belege für
tatsächliche Veränderungen in
Ausmaß oder Form sexueller Interaktionen zwischen Erwachsenen
und Kindern in
dem genannten Zeitraum. Die Statistik der angezeigten Fälle
wies von Mitte der
siebziger bis Mitte der achtziger Jahre kontinuierlich nach unten. Ein
Anstieg
fand erst statt, nachdem die neue Themenkonjunktur begonnen hatte.
Außerdem
gibt es meines Wissens keine empirischen Ergebnisse, die auch nur einen
Hinweis
auf eine Verlagerung hin zu den intrafamilialen Kontakten liefern
würden. Dies
wird im Missbrauchsdiskurs auch nicht behauptet. Dort wird vielmehr von
einer
über sehr lange Zeiträume kontinuierlich hohen Zahl
intrafamilialer
Sexualkontakte ausgegangen.
Zum zweiten: Auch
die Vorstellung, die Existenz der
sexuellen Gewalt in der Familie sei erst in den achtziger Jahren
entdeckt
worden, ist zumindest für den deutschsprachigen Raum nicht
haltbar. Die vom mir
durchgeführte systematische Durchsicht der Fachliteratur
zeigt, dass das
Problem der sexuellen Übergriffe innerhalb von Familien schon
lange vorher
diskutiert worden ist. Spätestens seit Ende der sechziger
Jahre finden sich gut
zugängliche wissenschaftliche Veröffentlichungen, die
zeigen, dass die Mehrzahl
der sexuellen Kontakte wahrscheinlich im sog. Nahraum des Kindes
stattfindet.
Es stimmt allerdings, dass die fachöffentliche Aufmerksamkeit
bis Anfang der
achtziger Jahre trotzdem fast ausschließlich den
extrafamilialen
Sexualkontakten galt. Hier handelt es sich jedoch nicht um ein
Wissensdefizit,
das die Verwendung einer Entdeckungsmetapher rechtfertigen
würde, vielmehr war
die Tabuisierungsthese des Missbrauchsdiskurses zumindest tendenziell
realitätsgerecht.7
Dass Veränderungen in der öffentlichen
Problemwahrnehmung nicht Ergebnis bloßen
Erkenntnisfortschritts sind, zeigt sich auch daran, dass seit Mitte der
neunziger Jahre die Aufmerksamkeit der Massenmedien wieder
verstärkt den
besonders spektakulären extrafamilialen Gewalttaten gilt,
insbesondere solchen,
bei denen das kindliche Opfer den Angriff nicht überlebt. Der
–
missverstehen Sie bitte diese Formulierung nicht –
‚alltägliche
intrafamiliale‘ Missbrauch ist hingegen wieder aus dem Fokus
des
öffentlichen Interesses gerückt.
Zusammenfassend kann man sagen: Der Wandel in der Aufmerksamkeit
für unterschiedliche
Konstellationen sexueller Gewalt hat nichts mit Veränderungen
des Phänomens
selbst und nur wenig mit dem ‚Fortschritt‘ der
wissenschaftlichen
Erkenntnis zu tun. Die Warnungen vor dem abnormen Triebverbrecher und
die
Beschwörung des Normal-Mann-Täters sind nicht deshalb
so konträr in ihren
Schilderungen und Erklärungen, weil in ihrem Mittelpunkt
jeweils andere
Teilmengen des Gesamtphänomens stünden. Vielmehr
rücken gerade umgekehrt
unterschiedliche Konstellationen in den Mittelpunkt des Interesses,
weil zwei
verschiedene, inhaltlich unvereinbare Deutungsmuster die Wahrnehmung
der
Fachöffentlichkeit und der Massenmedien anleiten. Welches aber
waren die
Ursachen für den schlagartigen Wechsel vom Deutungsmuster
‚Triebverbrechen‘ zum Deutungsmuster
‚Missbrauch‘ Mitte
der achtziger Jahre?
Der
Wandel in der fachlichen wie der öffentlichen Wahrnehmung
sexueller Gewalt
gegen Kinder hängt meines Erachtens unmittelbar damit
zusammen, dass kollektive
Traumatisierungen in Gesellschaften wie der unseren in einer sehr
spezifischen
Diskursform thematisiert werden, einer Form, die die Soziologie
‚soziale
Probleme‘ nennt. Dabei ist zu beachten, dass
‚soziales
Problem‘ im soziologischen Verständnis nicht das
meint, was im Alltag
unter diesem Begriff verstanden wird. Ein ‚soziales
Problem‘ im
soziologischen Sinne bezeichnet einen sehr spezifischen, von
kollektiven
Akteuren geführten öffentlichen Diskurs.
Eine der zentralen
Eigenschaften solcher öffentlichen Problemdiskurse
ist, dass ihr
gesellschaftlicher Erfolg zwar nicht vollständig, aber doch
weitgehend
unabhängig von den kritisierten sozialen Sachverhalten ist. So
spielen Faktoren
wie die Zahl der tatsächlichen Problemopfer, die Schwere und
Nachhaltigkeit der
angerichteten Schäden oder das Ausmaß der ethischen
Verwerflichkeit der
Handlungen für die öffentliche Karriere eines
sozialen Problems nur eine
nachgeordnete Rolle.8
Und genau dies konnte ich ja auch hinsichtlich des Wechsel in der
Wahrnehmung
der sexuellen Gewalt gegen Kinder beobachten: bei den thematisierten
Sachverhalten selbst hatte es keine nachweisbaren
Veränderungen gegeben. Was
Mitte der achtziger Jahre stattgefunden hat, ist nichts anderes als die
Ablösung der älteren Problemwahrnehmung
‚Triebverbrechen‘ durch das
neue soziale Problem ‚sexueller Missbrauch‘.
Bleibt die Frage nach den Gründen für den
außergewöhnlich schnellen
Ablösungsprozess. Die Soziologie kennt eine ganze Reihe von
Faktoren, die über
den Erfolg oder Misserfolg einer Problemwahrnehmung entscheiden oder
–
wie hier – zur vollständigen Ablösung einer
bereits bestehenden durch
eine neue Problemdeutung führen können (vgl.
Schetsche 1996: 173, Schetsche
2000: 85-99). Im konkreten Fall der sexuellen Gewalt gegen Kinder waren
nach
meiner Auffassung drei Faktoren von entscheidender Bedeutung: das
Engagement
eines handlungmächtigen Akteurs, spezifische
Selektionsprozesse in den
Massenmedien und die Entstehung neuer institutioneller Handlungspraxen.
Der Diskurs über
den
‚sexueller Missbrauch‘ wurde Anfang der achtziger
Jahre aus den USA
nach Europa importiert. In den USA ging der Missbrauchsdiskurs aus der
Problematisierung der körperlichen Gewalt von Eltern gegen
ihre Kinder hervor.
Seit Ende der siebziger Jahre verschob sich das Interesse der Fachleute
und der
Öffentlichkeit zunehmend in Richtung sexueller Interaktionen.
Dass es zu dieser
thematischen Verlagerung kam, wird in der Literatur (Schultz 1982: 28;
Finkelhor 1984: 4; Nelson 1984: 12-16; Weisberg 1984;
Wakefield/Underwager
1988: 398 f., 404; Rutschky 1990: 71; Mebes 1991: 149; Rutschky 1992:
23;
Vacarr 1993: 18; Streeck-Fischer u. a. 2001: 14; Hacking 2001: 80-87)
übereinstimmend auf das Engagement der US-amerikanischen
Frauenbewegung
zurückgeführt.9
Ähnlich wie bei der Kampagne gegen die Pornographie entstanden
an vielen Orten
Initiativen und Projekte zur Skandalisierung der traumatisierenden
sexuellen
Gewalt gegen Mädchen.
Das Deutungsmuster
‚sexueller
Missbrauch‘ wurde – ebenso wie die
Organisationsformen und
Strategien der Anti-Missbrauchs-Kampagnen – zu Beginn der
achtziger Jahre
von der bundesrepublikanischen Frauenbewegung10 aus den
USA übernommen. In den führenden
deutschen Bewegungszeitschriften "EMMA" und "Courage"
erschienen seit 1981 regelmäßig Beiträge
zum Thema. Zeitlich und inhaltlich eng
daran anschließend kam es seit Mitte
der achtziger Jahre zu einer zunehmenden Zahl von
Veröffentlichungen in
wissenschaftlichen Fachzeitschriften und auch in den Massenmedien. Die
Frauenbewegung blieb aber bis in die neunziger Jahre hinein –
sowohl in
den USA als auch in Westeuropa – die wichtigste
Trägerin der Kampagnen
gegen den sexuellen Missbrauch (Honig 1987a: 17; Gröning 1989:
201;
Bernecker-Wolff/Wolff 1991; Kavemann/Lohstöter 1984: 130-133,
Laudan 1991:
135).
Man kann deshalb mit Fug und Recht behaupten, dass die
öffentliche Durchsetzung
der Problemwahrnehmung und die staatliche Anerkennung des neuen
Problems des sexuellen
Missbrauchs unmittelbar
auf das große
Engagement der Frauenbewegung zurückzuführen sind.
Um den für eine
Problemwahrnehmung vergleichsweise schnellen und nachhaltigen Erfolg zu
verstehen, muss man sich in diesem Kontext verdeutlichen, dass die
Frauenbewegung
in den achtziger Jahren eine der größten und
durchsetzungsfähigsten sozialen
Bewegungen Westeuropas war. Ihre Thesen, Thematisierungen und
Skandalisierungen
haben das öffentliche Denken und das politische Handeln in der
Bundesrepublik
so nachhaltig beeinflusst wie vielleicht keine andere soziale Bewegung
in der
zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Dies muss nicht
verwundern,
repräsentiert diese soziale Bewegung doch die legitimen
Interessen von mehr als
der Hälfte der Bevölkerung. In den achtziger und auch
noch in den neunziger
Jahren des 20. Jahrhunderts konnte keine politische Instanz es wagen,
die
moralisch wohl begründeten Forderungen der Frauenbewegung zu
ignorieren. Die
für die Bekämpfung sozialer Probleme
zuständigen sozialen und staatlichen
Organisationen waren also gleichsam gezwungen, sexuelle Gewalt gegen
Kinder zukünftig
in Form des sexuellen Missbrauchs zu
denken und zu bekämpfen.
Was aber auch ein
starker sozialer Akteur wie die Frauenbewegung nicht garantieren kann,
ist die
fortgesetzte öffentliche Aufmerksamkeit für ein
bestimmtes soziales Problem.
Ganz generell ist die dauerhafte mediale Präsenz jedoch ein
entscheidender
Faktor für den Erfolg einer Problemwahrnehmung –
gleichsam das Nadelöhr,
durch das eine Themenkarriere gehen muss, um Praxisrelevanz im Alltag
und
Anerkennung in der politischen Arena11 zu
erlangen. Um ein Nadelöhr handelt es sich, weil unsere
Massenmedien einer ökonomischen Logik folgen, bei der die
Aufmerksamkeit der
Rezipienten das einzige wirklich knappe Gut ist (Schetsche 2000:
78-79). Diese
Ökonomie der Aufmerksamkeit sorgt u.a. dafür, dass
die Massenmedien in einem
gegebenen Zeitraum nur eine sehr begrenzte Zahl sozialer Probleme
behandeln
können. Problemwahrnehmungen unterliegen in den Massenmedien
also einem
unmittelbaren Konkurrenzprozess.
Ob ein soziales Problem in diesem Prozess bestehen kann, hängt
in erster Linie
davon ab, ob es spezifische Aufmerksamkeitskriterien
zu erfüllen vermag oder nicht. Von diesen Kriterien will ich
nur kurz die drei
nennen, die meines Erachtens im untersuchten Fall die entscheidende
Rolle
gespielt haben (vgl. Schetsche 2000: 85-99):
1. Kriterium: Die
Herstellung neuer Sinnzusammenhänge:
Eine erfolgreiche
Problemwahrnehmung bietet eine Interpretation von Situationen,
Ereignissen und
Erfahrungen an, die den bisherigen Interpretationen überlegen
ist –
entweder weil sie eine neue kollektive Erfahrung interpretiert,
Widersprüche
zwischen bisherigen Deutungen beseitigt oder den Geltungsbereich einer
Deutung
ausdehnt.
Das Problem des
sexuellen Missbrauchs konnte Mitte der achtziger Jahre eine
einleuchtende
Erklärung für scheinbar sehr disparate psychische
Symptome bzw. Störungen liefern,
über die viele Frauen in den westlichen Gesellschaften
klagten: Alkohol- und
Tablettenabhängigkeit, Essstörungen, dissoziative
Identitätsstörungen,
Depression, verschiedenste Phobien und psychosomatische
Störungen (vgl. Rave
1991: 19-29; Herman 2001: 122-126). Die Missbrauchsdeutung war den
bisherigen
Interpretationen solcher Störungen überlegen, weil
sie ganz unterschiedliche
Symptome unter dem einheitlichen Krankheitsbild einer durch sexuelle
Traumatisierung in der Kindheit ausgelösten posttraumatischen
Belastungsstörung
(PTSD) zusammenfasste. Darüber hinaus entlastete es die
Betroffenen von dem in
den achtziger Jahren gerade Frauen gegenüber noch
üblichen sozialen Vorwurf der
Selbstverschuldung seelischer Leiden (oder auch schlichter Hysterie).
2. Kriterium: Anschlussfähigkeit
an anerkanntes Wissen: Eine erfolgreiche
Problemwahrnehmung ist
anschlussfähig an andere aktuelle gesellschaftliche Diskurse.
Dies erleichtert
nicht nur die Darstellung des Themas in den Massenmedien, sondern
erhöht für
die Rezipienten die Plausibilität der neuen Deutung.
Das Missbrauchsmuster
schloss erstens unmittelbar an die in der Fachöffentlichkeit
zeitlich
vorausgehende Debatte über körperliche Misshandlung
und soziale
Vernachlässigung von Kindern an. Es nahm zweitens die von der
Frauenbewegung
bislang anhand der Themen Pornographie und Vergewaltigung
geführten
grundsätzlichen Debatten über patriarchale
Gewaltstrukturen auf und
radikalisierte sie. Und drittens schließlich war die Deutung
anschlussfähig an
die christlich-konservative Kritik an der sogenannten sexuellen
Revolution, die
im vorausgegangenen Jahrzehnt massive Veränderungen im
Sexualverhalten der
Bevölkerung ausgelöst hatte (vgl. Gröning
1989: 196; Hacking 2001: 79). Damit
wurden vom Missbrauchsmuster nicht nur die Interessen sehr
unterschiedlicher
sozialer Akteure aufgenommen, sondern es wurden auch drei aktuelle
gesellschaftliche Diskursstränge gleichsam unter einer
Überschrift integriert.
3. Kriterium: Die
Anpassung an klassische mediale Skandalformen.12
Eine erfolgreiche Problemwahrnehmung
orientiert sich am Prinzip der vollständige Dichotomisierung
von Schuld.
Dieses Prinzip reduziert komplexe
soziale Situationen auf binäre
Konfliktlagen, in denen absolut unschuldigen Opfern
absolut schuldige Täter
gegenüberstehen.
Während beim
älteren
Konzept ‚Triebverbrechen‘ alle Beteiligten
moralisch schuldig
waren, findet sich beim Missbrauchsmuster eine für die mediale
Darstellung
deutlich besser geeignete Opfer-Täter-Polarisierung mit
eindeutig-einseitigen
(Vor-)Verurteilungen. Die Dichotomisierung der Schuld ist dabei eine
doppelte:
Sie verläuft nicht nur entlang der Altersgrenze (Erwachsener =
schuldiger
Täter, Kind = unschuldiges Opfer), sondern auch entlang der
Geschlechtergrenze
(Mann = schuldig, Frau = unschuldig). Im Zentrum fast aller
Darstellungen stand
entsprechend der Kontakt zwischen dem Mädchen als doppelt unschuldiger
und dem Mann als
doppelt schuldiger Person. Auf
letzteren konnte die mediale Empörung ebenso konzentriert wie
individuelle
Aggression projiziert werden (vgl. Kepplinger u. a. 1993: 162;
Nitzschke 1989:
23; Hirblinger 2002: 153).
Der
dritte wichtige Faktor (neben Existenz eines handlungmächtigen
Akteurs und der
Selektionskraft der Massenmedien) für den nachhaltigen Erfolg
einer
Problemwahrnehmung schließlich ist die Entstehung von institutionellen
Handlungspraxen, in
denen die Richtigkeit der Problemdeutung immer wieder aufs Neue
bestätigt und
empirisch belegt werden kann. Durch die fortdauernde Praxis
erhält die
Problemwahrnehmung einen hohen Grad sozialer Geltung und erringt
schließlich im
Alltag den Status des Selbstverständlichen. (Vgl. Schetsche
2000: 88-89,
208-209)
Für das
Problem des sexuellen Missbrauchs war und ist
die wichtigste Praxisform sicherlich die psychologische Diagnose und
die
therapeutische Behandlung der Missbrauchsopfer.13 Als
zentraler Bestandteil dieser Praxis
hat sich dabei die Aufdeckung von traumatisierenden sexuellen
Übergriffen
erwiesen, die von den Betroffenen – meist Patientinnen
– über einen
längeren Zeitraum nicht erinnert werden konnten. Erst mittels dieser
sogenannten Aufdeckungsarbeit konnten die
unspezifischen, manchmal auch disparaten Symptome der Opfer in einen
Zusammenhang gebracht und das vom Missbrauchsdiskurs konstatierte
extrem große
Dunkelfeld der Taten erklärt werden.
Voraussetzung für die
‚Aufdeckungsarbeit‘ war dabei ein theoretisches
psychologisches
bzw. psychiatrisches Konzept, das schon viele Jahrzehnte alt war14,
aber erst im Kontext der Behandlung von
Missbrauchsopfern weitgehende Anerkennung in der
Öffentlichkeit und auch in den
zuständigen Professionen fand.15
Im Zentrum dieses Konzepts steht die Annahme, dass bestimmte Arten von
Traumatisierungen (insbesondere die wiederholten) mit psychischen
Prozessen
einhergehen können und zumindest bei Kindern
regelmäßig auch einhergehen, die
zur Unfähigkeit führen, die traumatisierenden
Erlebnisse zu erinnern. Die
Traumatisierung zeigt sich in diesen Fällen nur in
verschiedenen psychischen
und psychosomatischen Symptomen, die nicht abklingen werden, solange
das
traumainduzierende Ereignis nicht im therapeutischen Prozess aufgedeckt
und behandelt worden ist
(vgl. Simmich 1999: 1011). Im Laufe der Zeit hat dieses Konzept sich zu
einem Recovery-Paradigma
verdichtet. Als
‚Paradigma‘ bezeichne ich diese Wissensform, weil
sie in den
letzten zwanzig Jahren verschiedenste therapeutische Praxisformen,
öffentliche
Problemdiskurse und massenmediale Themenkonjunkturen zu konstituieren
vermochte
– der sexuelle Missbrauch ist dabei nur das prominenteste
Beispiel (vgl.
Luckhurst 1997: 33).
Wenn wir uns einmal die aktuellen gesellschaftlichen Diskurse
über Traumata anschauen,
fällt auf, dass dieses Recovery-Paradigma nur bei einem Teil
der
Traumatisierungsprozesse eine so dominierende Rolle spielt. Offenbar gibt es einen
nicht-trivialen
Zusammenhang zwischen dem Inhalt und dem Andauern des traumatisierenden
Ereignisses und der Frage der persistenten Erinnerung bei den Opfern
(vgl. Crombag-Merckelbach 1997: 47; van der Kolk 2000: 227; Terr 2001).
Während
Kriegserlebnisse, schwere Unfälle, Lager- und Geiselhaft
vielleicht nicht in
allen Einzelheiten, aber doch als Ereignis selbst ganz
überwiegend persistent
erinnert werden, scheint es wenigstens drei Arten der Traumatisierung
zu geben,
bei denen die Erinnerungen an die traumatisierenden Ereignisse
häufig über
einen längeren Zeitraum fehlen und – spontan oder im
Rahmen einer
spezifischen Therapie – zurückerlangt
werden (müssen): (1) der intrafamiliale sexuelle Missbrauch,
(2) der kultische
bzw. satanisch-rituelle Missbrauch und (3) schließlich die
Entführung durch
Außerirdische.
Diese Reihung ist
zugegebenermaßen irritierend – nicht nur wegen der
Nennung des in der
Fachliteratur in den letzten Jahren umstrittenen rituellen Missbrauchs16,
sondern noch mehr
aufgrund der Erwähnung des sog. Abduktionsphänomens
in diesem Zusammenhang. Ich
bitte dabei jedoch zu berücksichtigen, dass ich mit dieser
Aufzählung
keinesfalls eine Gleichsetzung dieser drei Phänomene
beabsichtige. Ich benenne
lediglich die gesellschaftlichen Diskurse und Praxisformen, in denen
das
Recovery-Paradigma nach meiner Beobachtung eine zentrale Rolle spielt.17
In
Deutschland wird die ‚Entführung durch
Außerirdische‘ bis heute von
Fachdisziplinen wie der Psychologie oder der Soziologie gleichsam als
degoutantes Thema angesehen. Im englischsprachigen Raum findet sich
demgegenüber seit Beginn der neunziger Jahre eine Vielzahl
wissenschaftlicher
Veröffentlichungen, viele davon in angesehenen
Fachzeitschriften. Im
Zusammenhang meiner Überlegungen zu Traumatisierungen im
gesellschaftlichen
Diskurs ist dieses Entführungsphänomen bedeutsam,
weil es einige schwerwiegende
Fragen hinsichtlich der wissenschaftlichen wie der ethischen
Einschätzung der
vom Recovery-Paradigma angeleiteten therapeutischen Praxisformen
aufwirft.
Da
die im englischsprachigen
Raum geführte Fachdiskussion in Deutschland bislang kaum
rezipiert worden ist18, will ich
zunächst
einen kurzen Überblick über das Phänomen
generell geben: Wenn wir den
zahlreichen in Sachbüchern und Fachaufsätzen
gelieferten Fallvignetten glauben,
werden die USA sowie einige Staaten Lateinamerikas und Europas seit
Mitte der
siebziger Jahre von einer Welle seltsamer Entführungen
heimgesucht. Inzwischen
sind es Tausende19
von Menschen, die behaupten, sie seien von Außerirdischen
verschleppt und in deren Raumschiffen (den sog. UFOs20) zu
verschiedensten medizinischen
Experimenten missbraucht worden (vgl. Spanos u. a. 1993; Johnson 1994;
Spanos/Burgess/Burgess 1994; Morrison 1995; Klass 1996;
Thieme
1996; Paley
1997; Luckhurst 1997).
Bei den meisten Opfern treten nach der Entführung
zunächst nur einige nicht
sehr spezifische psychische und somatische Symptome auf:
Erst
bei der Verwendung spezifischer Befragungstechniken, insbesondere beim
Einsatz
von Regressionshypnose
durch einen mit dem Phänomen vertrauten Psychotherapeuten,
stellen sich
Erinnerungen an die Entführungen selbst ein. Die betroffenen
Personen berichten
dann – im wesentlichen übereinstimmend (vgl. Magin
1991: 55-57; Spanos
u.a. 1993; Vacarr 1993: 25-30; Rodeghier 1996: 25; Eberlein 1995:
172-174;
Showalter 1997: 258-261; Mack 1995: 45-73; Newman 1997: 151-154)
– über
ihre Erlebnisse:
Die
meisten Betroffenen berichten dabei von mehrfachen
Entführungen, die regelmäßig
bereits in der Kindheit einsetzen und sich über Jahrzehnte
hinweg immer wieder
ereignen. In einigen Darstellungen erscheint die
Entführungserfahrung als
'heilsamer Schock', der den betroffenen Menschen zu 'höheren
Einsichten'
verhilft. In der Mehrheit der Fälle werden unter Hypnose
jedoch außerordentlich
erschreckende Erfahrungen erinnert, die Entführungen selbst,
insbesondere aber
auch die in ihrem Rahmen stattfindenden schmerzhaften und
entwürdigenden
medizinischen Experimente erscheinen als ‚traumatisierende
Erlebnisse‘ (vgl. Whitmore 1993: 316-317; Porter 1996,;
Goldberg 2000:
311).21
Und in der
Fachliteratur wird tatsächlich berichtet, dass die
Entführungsopfer
mehrheitlich Symptome einer posttraumatischen
Belastungsstörung aufweisen
(Vacarr 1993: passim; Powers 1994 und 1996; Stone-Carmen 1996; Johnson
1996;
Jacobs 1995: 255-263; Boylan 1996).22
Besonders quälend für viele Entführungsopfer
ist dabei das – auf
unterschiedlichem Wege entstandene – Wissen über die
Intergenerativität
des Phänomens: Die Betroffenen rechnen nicht nur damit, dass
sie selbst
jederzeit erneut entführt werden könnten, sondern sie
befürchten auch, dass ihre
Kinder dasselbe Schicksal erleiden könnten (vgl. Laibow/Laue
1993: 102; Vacarr
1993: 78).23
Aus dem herkömmlichen Raster individuell
zu erklärender Wahrnehmungs- oder
Erinnerungsstörungen fallen die
Entführungsberichte nicht nur heraus, weil verschiedene
psychologische
Untersuchungen bei den betroffenen Personen – von den
Symptomen der
posttraumatischen Belastungsstörung – einmal
abgesehen, offenbar kaum
auffällige Befunde erbringen (Laibow/Laue 1993; Spanos u.a.
1993; Spanos/Burgess/Burgess
1994; Rodeghier 1996a; Johnson 1996). Wichtiger ist noch, dass es sich
um ein
kollektives Phänomen handelt: Meist ohne vorher Kontakt zu
anderen Opfern
gehabt zu haben, berichten die Betroffenen unter Hypnose zwar nicht
völlig
identische, aber doch strukturell und symbolisch verblüffend
ähnliche
Erlebnisse. Die Dichte der Erinnerungen und die Konsistenz der
Narrationen
nimmt dabei mit jeder Therapiesitzung zu. Einmal akzeptiert,
prägt die
Entführungserfahrung dauerhaft das Leben der Opfer.
Unabhängig von der Frage, wie wir den Realitätsgehalt
der Entführungserlebnisse
aus wissenschaftlicher Sicht einschätzen, bleibt deshalb der
Sachverhalt
bestehen,
dass Tausende von Betroffenen
nach erfolgter ‚Wiedererinnerung‘ subjektiv von der
Realität der
Entführungen überzeugt sind, ihre Biographien und
Familiengeschichten
entsprechend zu re-konstruieren beginnen und sowohl ihr Alltagsleben
als auch
ihre Zukunftsplanung an dieser Überzeugung ausrichten.
Warum
berichte ich so ausführlich über dieses
außerordentlich merkwürdige Phänomen?
Erhellend im Kontext meines Vortragsthemas scheint es mir deshalb, weil
das
subjektiv sichere Wissen, regelmäßig Opfer von
Außerirdischen zu werden, fast
in allen Fällen in einem therapeutischen Setting erlangt wird,
in dem das
Recovery-Paradigma eine zentrale Rolle spielt. Zur Rückholung
der
Entführungserinnerung werden regelmäßig
regressionshypnotische Verfahren
eingesetzt24 (Clamar
1988; Laibow/Laue1993: 98;
Vacarr 1993: 9-10; Whitmore 1993: 314-315; Spanos/Burgess/Burgess 1994:
438;
Mack 1995: passim; Bullard 1996; Webb 1996; Newman 1997; Luckhurst
1997: 32-38;
Paley 1997: 50; Hopkins 2000).25
Der Umgang mit solchen Verfahren in der Psychotherapie ist für
die USA Mitte
der neunziger Jahre von Michael D. Yapko empirisch untersucht worden.
Der Autor
befragte mittels eines standardisierten Fragebogens 869 in den USA
niedergelassene Psychotherapeuten nach ihrer Einschätzung
solcher Verfahren. 36
Prozent der Befragten gab an, in der eigenen Praxis häufig
oder gelegentlich
Hypnose anzuwenden, um ihren Patienten die Wiedererlangung bislang
nicht
zugänglicher Erinnerungen zu ermöglichen (Yapko 1996:
67). Die positive
Beurteilung der Möglichkeiten der Hypnose ist jedoch nicht auf
diese Gruppe der
Anwender beschränkt: 47 Prozent aller
Befragten waren der Auffassung, dass unter Hypnose erlangte
Erinnerungen
besonders zuverlässig seien, 31 Prozent – also fast
ein Drittel –
gar, dass
ein Erlebnis objektiv
stattgefunden haben muss, wenn es unter Hypnose erinnert wird
(Yapko 1996: 76-79).26
Unabhängig
davon, ob die Ergebnisse bei einer Befragung
in Deutschland ähnlich ausfallen würden oder nicht,
machen die Befunde meines
Erachtens doch klar, welches ernsthafte Problem die
Entführungserlebnisse im
Rahmen hypnosegestützter Diagnose- und Therapieverfahren
aufwerfen (vgl.
Crombag/Merckelbach 1997: 245-252; Luckhurst 1997: 32-38): Die Existenz
einer
großen Zahl von Menschen mit Erinnerungen an die
Entführung durch Außerirdische
ist – soweit man nicht annimmt, dass solche
Entführungen tatsächlich
stattfinden – ein starkes Indiz gegen die
Zuverlässigkeit regressionshypnotischer
Verfahren. Wenn in der Rückführung überaus
detaillierte und konsistente
Entführungserinnerungen iatrogen entstehen können,
warum dann nicht auch ebenso
detaillierte Erinnerungen an rituelle Misshandlungen oder gar an
sexuellen
Missbrauch? Auf Basis der mir zu den jeweiligen Fallgruppen
vorliegenden
veröffentlichten Berichte der beteiligten Therapeuten
vermochte ich methodische
Unterschiede zwischen Rückführungen mit dem Befund
‚sexueller oder
ritueller Missbrauch‘ und Rückführungen mit
dem Ergebnis ‘Entführung
durch Außerirdische‘ nicht zu erkennen. Um
Missverständnisse zu
vermeiden: Ich behaupte nicht, dass es diese Unterschiede nicht gibt
–
ich frage vielmehr gerade, ob und wie
unter Hypnose wiedererlangte tatsächliche Erinnerungen sicher
von im
hypnotischen Prozess erzeugten Pseudoerinnerungen unterschieden werden
können.27 Und
offenbar gibt es
unter den zuständigen Fachleuten zumindest einige, die eine
solche
Unterscheidung für unmöglich halten: "Bisher gibt es
kein objektives Kriterium,
das gestatten würde, falsche von richtigen Erinnerungen sicher
zu
unterscheiden." (Streeck-Fischer, Sachsse und Özkan 2001: 20;
ähnlich:
Lindsay/Read 1994: 325; Fiedler 2001: 116; Schacter 2001: 443).
Solange
dieses methodische Problem der Nichtunterscheidbarkeit
ereignisinduzierter und
iatrogen erzeugter Trauma-Erinnerungen nicht ausgeräumt ist,
erscheinen mir die
durch
hypnotische oder hypnoseähnliche
Verfahren gewonnenen Erlebnisberichte (und nur
um diese geht es mir
hier28)
hinsichtlich
ihres Realitätsgehaltes zumindest fragwürdig. Diese
Konsequenz drängt sich
offenbar nicht nur einem – was die Erinnerungsforschung und
Traumatherapie angeht – Laien wie mir auf. Im
englischsprachigen Raum ist
bereits Anfang der neunziger Jahre eine heftige Debatte unter
Fachleuten über
die Praxis der hypnosegestützten
Rückführung, aber auch über die Annahmen des
Recovery-Paradigmas generell entbrannt.29 Die
vorgetragenen theoretischen Argumente und vorgelegten
empirischen Befunde sind in Deutschland im klinisch-therapeutischen
Bereich
jedoch sehr spät und wohl auch eher zögerlich
rezipiert worden (vgl. Fiedler
2001: 116). Offenbar haben sich bislang nur wenige deutsche Fachleute30
die Mühe gemacht, die
Fragen und Ergebnisse der englischsprachigen Debatte systematisch in
ihrer
Arbeit zu berücksichtigen.
Allerdings steht
es mir nicht zu, die
psychotherapeutische Fachgemeinschaft wegen ihrer Rezeptionspolitik zu
kritisieren. Ich kann aus soziologischer
Sicht nur Folgendes festhalten: Gesellschaftliche Diskurse
über Traumata sind
nicht nur, wie meine Beispiele gezeigt haben sollten, in hohem
Maße von
verschiedensten sozialen Rahmenbedingungen abhängig, der
Handlungsmächtigkeit
der beteiligten Akteure zum Beispiel oder den Funktionsweisen der
jeweiligen
medialen Transferinstanzen. Sie zeigen vielmehr auch Folgen, die
über
Fachfragen einer Disziplin oder das Schicksal einzelner Betroffener
hinausgehen. So hatte – und nicht zuletzt deshalb waren mir
die
Ausführungen zum Abduktionsphänomen so wichtig
– das im Rahmen des Missbrauchsdiskurses
zu großer Popularität gelangte Recovery-Paradigma
erhebliche Auswirkungen auf
das gesellschaftlich dominierende Verständnis von
Gedächtnis, Biographie und
Realität. Es konfrontierte und konfrontiert uns mit der
Möglichkeit, dass das,
was wir für unsere persönliche Vergangenheit halten,
Bestandteil einer
‚großen Lüge‘ sein
könnte, dass viele unserer Erinnerungen unwahr
sein könnten – nichts als Deckerinnerungen, um ein
Geheimnis zu wahren,
das so schrecklich ist, dass die Wahrheit uns um den Verstand bringen
würde.31 Und im
Zweifelsfalle
bringt es uns dazu, unsere eigene Vergangenheit neu zu schreiben, was
letztlich
nichts anderes heißt, als ein anderer Mensch zu werden.
Das Recovery-Paradigma
transferiert dabei – und das ist vielleicht das
Beunruhigendste
–Denkfiguren moderner Verschwörungstheorien32
oder der Science Fiction33 (wie sie
zum Beispiel im Film
‚Total recall‘ so nachdrücklich
vorgeführt werden) in die
Alltagswelt und macht sie dort zu einer verstörenden
psychosozialen Realität.
Zu einer hybriden
Realität,
zu der reale sexuelle Gewalttaten gegen Kinder in gewisser Weise
ebenso gehören, wie das
Phantomphänomen der Entführungen durch
übermächtige Außerirdische, deren Motive
und Ziele sich dem menschlichen Verstand entziehen.
Hybrid nenne ich diese Realität,
weil in ihr traditionelle Dichotomien, wie die zwischen Fakten und
Fiktionen,
zwischen wahr und falsch, zwischen dem Realen und dem
Imaginären, zwischen
Traum und Wirklichkeit aufgehoben sind.34 Dabei ist
es nicht nur die systematische Verschleifung
dokumentarischer und fiktionaler Darstellungsmodi in den Massenmedien,
welche
die Barriere zwischen realitäts- und phantasiebezogenen
Wissensbeständen
großflächig aufbrechen lässt. Auch die
prinzipielle Ablehnung jeder Form von
externer Überprüfung selbst der unwahrscheinlichsten
Narrationen – in der
psychotherapeutischen Praxis35
ebenso wie im öffentlichen Diskurs – trägt
das Ihrige zum kollektiven
Verlust der Fähigkeit zur
Realitätskontrolle bei.
Die Frage, die sich mir angesichts all dessen stellt, ist deshalb die,
ob unser
gesammeltes wissenschaftliches und expertisches Wissen uns vor solchen
Schrecknissen zu bewahren vermag, oder ob es nicht manchmal ganz im
Gegenteil
die Dämonen erst hervorbringt, gegen die wir dann –
mit seiner Hilfe
versteht sich – in den Kampf ziehen dürfen ...
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1)
Erstveröffentlichung in:
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Jugendhilfe, Hg.
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Kinderschutz-Zentren. >
zurück
2) Die Diagnose
wurde 1980 in das auch international
bedeutsame US-amerikanische psychiatrische Diagnose-Manual (DSM-III)
aufgenommen (zum historischen Kontext dieser ‚offiziellen
Anerkennung‘ vgl. Kinzie/Goetz 1996). >
zurück
3) Auf die
große Bedeutung des Themas sexueller
Missbrauch für die fachwissenschaftliche und
öffentliche Anerkennung der
Diagnose ‚Posttraumatische
Belastungsstörung‘ weisen Herman (2001:
116-129) und Streeck-Fischer u. a. (2001: 14) hin. >
zurück
4) Auf Basis
solcher Deutungsmuster interpretieren
Menschen ihre Umgebung und legen ihr Handeln fest, subjektiv und doch
gleichzeitig kollektiv. Eine ausführliche Darstellung der
individuellen und
sozialen Funktionen von Deutungsmustern findet sich bei
Plaß/Schetsche 2001. > zurück
5) So schreibt
Schneider (1950: 432): „Man muss
davon ausgehen, dass vielfach das Opfer – hier das
missbrauchte Kind
– es dem Sexualverbrecher nicht nur leicht macht zu seinem
Ziel zu
kommen, dass es ihm vielmehr sogar entgegenkommt, ja ihm manchmal sogar
zu
seinem Tun Anlass gibt und auffordert“. >
zurück
6)
Unabhängig von der generellen Problematik von
Dunkelzifferabschätzungen basiert die von Kavemann und
Lohstöter (1984) in die
Welt gesetzte Zahl auf mehreren sachlichen Fehlern. So wurde u. a. die
von den
kriminologischen Experten für intrafamiliale Kontakte
angenommene maximale
Dunkelziffer von 1:18 auf die Gesamtheit der in der Kriminalstatistik
erfassten
Taten angesetzt – von denen jedoch der überwiegende
Anteil extrafamiliale
Taten sind, bei denen nach allgemeiner Expertenmeinung eine erheblich
geringere
Dunkelziffer (maximal 1:6) zugrunde zu legen ist. Das BKA, auf deren
Untersuchungen sich Kavemann und Lohstöter explizit bezogen,
sah sich erst 1991
gemüßigt, der bis zu diesem Zeitpunkt in allen
Veröffentlichungen
reproduzierten Phantomzahl zu widersprechen: „In dieser
Zahlenangabe sind
also gleich mehrere Rechen- und inhaltliche Fehler enthalten. Die eher
zutreffende Dunkelfeldschätzung für den Bereich des
§ 176 dürfte bei etwas
50.000 Fällen [...] liegen.“ ( Baurmann 1991: 236;
vgl. Schetsche 1993:
296-299) > zurück
7) Das Konzept,
ausschließlich vor dem fremden Täter zu
warnen, obwohl die Existenz sexueller Übergriffen im Nahraum
bekannt war, wird
in einigen Beiträgen allerdings explizit begründet
bzw. legitimiert: „Wer
aber wollte das Vertrauensverhältnis zwischen Kind und Eltern,
zwischen ihm und
den Personen des sozialen Nahraumes von vornherein belasten, um
mögliche
Extremfälle strafbarer Handlungen, die paradoxerweise gerade
dieses
Vertrauensverhältnis ermöglicht bzw.
begünstigt, zu verhindern? Hieße das nicht
den Teufel mit dem Belzebub austreiben? – Ergo bleibt nur die
Möglichkeit, vor dem fremden Täter zu
warnen.“ (Wehner-Davin 1976: 449) >
zurück
8) In der
Umkehrung heißt dies auch, dass aus dem Grad
der gesellschaftlichen Anerkennung eines sozialen Problems leider nicht
auf die
ethische oder soziale Relevanz des thematisierten Sachverhalte
geschlossen
werden kann. (Dies zeigt – um nur ein konkretes Beispiel zu
nennen
– das in der US-amerikanischen Öffentlichkeit
überaus beliebte Problem
der ‚Entführung durch
Außerirdische‘ sehr eindrücklich. Ich
werde
auf diese ‚Problem‘ später noch
zurückkommen.) >
zurück
9) Herman (1997:
9) stellt in ihrer Untersuchung fest,
dass die öffentliche Anerkennung eines bislang unbeachtet
gebliebenen Traumas
historisch immer einer politischen Bewegung zu verdanken ist. Sie
bestätigt
damit – für eine begrenzte Fallgruppe –
die empirisch gut
abgesicherte soziologische Theorie, dass Voraussetzung für den
Erfolg eines
jeden sozialen Problems die Existenz mindestens eines
handlungsmächtigen
kollektiven Akteurs ist. >
zurück
10) Die
Frauenbewegung gehört – soziologisch
betrachtet – zu den sog. sozialen Bewegungen (Cohen
1985; Eder
1985; Brand 1987; Raschke 1987). Sie ist nicht erst im Zusammenhang mit
der
Formulierung des Problems sexueller Missbrauch entstanden, sondern hat
sich zu
einem bestimmten Zeitpunkt dieses Themas angenommen. Sexueller
Missbrauch
gehört dabei eindeutig zum "strukturell umgrenzbaren Feld"
(Raschke),
in dem die Frauenbewegung regelmäßig ihre
Zielprojektionen entwickelt hat: Von
ihrer Entstehung an griff sie mit der weiblichen Sexualität
zusammenhängende
Probleme auf; das Verhältnis Sexualität und Gewalt im
Kontext des
Geschlechterverhältnisses wurde - neben dem Missbrauch - in
den letzten drei
Jahrzehnten bei den Problemen 'Vergewaltigung', 'Pornographie' und
'sexuelle
Übergriffe am Arbeitsplatz' thematisiert (vgl. Knafla/Kulke
1987: 106). >
zurück
11) Der Begriff
der Arena ist hier nicht metaphorische
gemeint, sondern bezieht sich auf das problemtheoretische
‚public
arena‘-Modell von Hilgartner und Bosk (1988). > zurück
12) Manche
Problemmuster werden schon in die
massenmediale Skandalform gegossen, bevor sie überhaupt die
allgemeine
Öffentlichkeit erreichen. So konnte Siegfried Lamnek (1987) in
der
fachöffentlichen Kriminalitätsberichterstattung
Skandalisierungen nachweisen,
wie sie vorher nur aus den Massenmedien bekannt waren. >
zurück
13) Eine
wichtige Rolle dürften außerdem die
Selbsthilfegruppen der Betroffenen spielen. Die Funktion solcher
Selbsthilfegruppen besteht darin, „ihren Mitgliedern einen
neuen
Sinnbezug zu vermitteln. Im Vordergrund steht dabei die gemeinsame
Deutung von
Symptomen im Sinne der geteilten Problemwahrnehmung. Dabei wird die dem
Problem
entsprechende Plausibilitätsstruktur der Welt dialogisch
hergestellt.“ (Plaß/Schetsche
2000). > zurück
14) Die
psychiatrischen Befunde an der Wende zwischen
dem 19. und 20. Jahrhundert (nicht nur, aber primär zu
‚hysterischen‘ Patienten) verdichteten sich zu
ersten Theorien über
das ‚Vergessen‘ oder die
‚Verdrängung‘
traumatisierender Ereignisse in der Kindheit. In den folgenden
Jahrzehnten
büßte diese ereignisbezogene Ätiologie
psychischer Störungen unter dem Einfluss
der Freudschen Psychoanalyse stark an fachwissenschaftlicher Beachtung
und
Anerkennung ein. (Vgl. Fiedler 2001: 392-402; Endres/Moisl 2002: 14-18;
van der
Kolk/Weisaeth/van der Hart 2000: 76-81) >
zurück
15) In Teilen
der Fachöffentlichkeit kamen allerdings
schon wenige Jahre später erste Zweifel am Paradigma auf. Ich
werde darauf
zurückkommen. >
zurück
16) Es ist hier
nicht der Ort, um diese im englischsprachigen
Raum mit großer Heftigkeit geführte Debatte um die
‚Realität‘ des
(satanisch-)rituellen Missbrauchs zu rekonstruieren. (Einen
Überblick über den
Diskurs und die Entstehung des sozialen Problems liefern
Jenkins/Maier-Katkin
1992; Victor 1994; Palay 1995; Bottoms/Davis 1997 sowie Schetsche 2000:
191-204.) >
zurück
17)
„Without the space of possibility opened by
this conjunction of a historically specific model of traumatic
forgetting, and
the attendant remodulation of techniques of recovery – from
fantasy to
hypnosis, from interpretation to affirmation – alien
abduction narratives
would not have materialized.” (Luckhurst
1997: 34). > zurück
18)Die Verweise
auf die einschlägige englischsprachige
Sach- und Fachliteratur fallen deshalb im Folgenden auch etwas
umfangreicher
aus. > zurück
19) Es ist so
gut wie unmöglich, gesicherte Zahlen zu
erhalten. Die systematische Auswertung der bis 1985 berichteten
Fälle durch
Bullard (1987: 17-20) zeigt einen ersten deutlichen Anstieg der
Entführungserlebnisse ab 1975. Auch Magin (1991: 38 ) geht
davon aus, dass es
– im Kontext einer UFO-Sichtungswelle –
„Mitte der siebziger
Jahre zu einer wahren Explosion der Zahl der
Entführungsberichte“ kam.
Die in diesem Kontext berichteten Fallzahlen bewegen sich aber noch in
der
Größenordnung von einigen dutzend Fällen im
Jahr in den USA:
‚Massenhafte‘ Entführungsberichte scheint
es erst seit Anfang der
achtziger Jahre zu geben, als das Phänomen verstärkt
Gegenstand von
Presseberichten, Buchveröffentlichungen und (Fernseh-)Filmen
wurde. Der von
einer privaten Forschungsgruppe 1992 vorgelegte sog. Roper-Report fragt
nach
unspezifischen Symptomen, die nach Meinung der Autoren auf eine
Entführung
hinweisen könnten und kommt auf Basis dieser –
methodisch äußerst
zweifelhaften Verknüpfung – zu dem Ergebnis, dass
jeder 50. Bürger der
USA (!) ein Entführungsopfer sein könnte (Clark 1996:
29; Hopkins 1996; Donderi
1996; kritisch: Newman 1997: 153). >
zurück
20)‚UFO‘
ist hier nicht in der
ursprünglichen militärischen Bedeutung als
‚unidentified flying
object‘, sondern in der populären Interpretation
solcher Objekte als
Raumschiffe außerirdischer Besucher gemeint. > zurück
21) Das Fehlen
persistenter Erinnerungen an die
Erlebnisse muss deshalb nicht nur als Ergebnis
erinnerungslöschender Eingriffe
der Entführer, sondern kann auch als psychisch notwendiges
Vergessen von
seelisch unerträglichen Erlebnissen begriffen werden. >
zurück
22) Das
generelle Problem des Auftretens von
posttraumatischen Belastungsstörungen ohne
äußeres traumatisierendes
Ereignis diskutieren Wilson (1992) sowie Laibow/Laue (1993). Spezielle
Psychotherapien für Entführungsopfer haben
– auf Grundlage sehr
unterschiedlicher Vorannahmen – Vacarr (1993) und Gotlib
(1996)
entwickelt. > zurück
23) In der
Fachliteratur ist mehrfach auf
phänomenologische Ähnlichkeiten zwischen den
Entführungsberichten und den
Erinnerungen an rituellen Missbrauch in der Kindheit hingewiesen worden
(Johnson 1994; Spanos/Burgess/Burgess 1994; Paley 1995 und 1997; Dean
1996;
Baumeister/Sommer 1997). Allerding sind die vorgeschlagenen
Zusammenhänge
zwischen diesen beiden Phänomenen bislang allesamt
außerordentlich strittig. >
zurück
24)
Ähnliches scheint auch für Erinnerungen an
rituellen Missbrauch zu gelten (vgl. Schacter 2001: 437). >
zurück
25) Laibow/Laue
(1993: 98) sind die einzigen, die
konkrete Zahlen nennen: im englischsprachigen Raum sollen 75 Prozent
aller
Entführungserinnerungen auf den Einsatz
regressionshypnotischer Verfahren
zurückgehen. >
zurück
26) Besonders
merkwürdig (im ursprünglichen Sinne des
Wortes) ist dabei der Befund, dass 28 Prozent der befragten
Psychotherapeuten
der Auffassung waren, mittels Hypnose könnten authentische
Erinnerungen an ein
früheres Leben wiedererlangt werden (Yapko 1996: 79). >
zurück
27) Um
Missverständnissen vorzubeugen, sei an dieser
Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlerhafte
Erinnerungen an
traumatisierende Ereignisse nicht nur im Zusammenhang mit
Regressionshypnose
oder therapeutischen Settings auftreten, sondern generell sehr
häufig sind
(vgl. Fiedler 2001: 112-113; Merckelbach u.a. 1998). Dies wäre
jedoch ein
anderes Thema. >
zurück
28) Zu diesem
notwendigen Hinweis vgl. die differenzierten
Ausführungen bei Lindsay/Read (1994: 281-283). > zurück
29) Wegen des
großen Umfangs der Diskussion kann hier
nur auf einige exemplarische Arbeiten verwiesen werden: Loftus 1993;
Loftus/Ketcham 1994; Lindsey/Read 1994; Nash 1994; Nelson/Simpson 1994;
Spanos/Burgess/Burgess 1994; McElroy/Keck 1995; Brenneis 1996; Lego
1996;
Perlman 1996; Friedman 1997; Critchlow 1998; Dallam 2001. >
zurück
30) Als
‚rühmliche Ausnahme‘ soll hier
explizit auf die Arbeit von Peter Fiedler (2001) verwiesen werden, der
sich an
mehreren Stellen in seinem Buch sehr differenziert mit den Argumenten,
Befunden
und Konsequenzen dieser Debatte auseinandersetzt (insbes. S.111-116,
172-173,
196-199). Erwähnt werden müssen in diesem
Zusammenhang auch die kritischen
Beiträge von Undeutsch (1994) und Offe/Offe (1994), die meinem
Eindruck nach
jedoch weitgehend ignoriert worden sind. >
zurück
31) Dies
jedenfalls ist der Kerngehalt der
Verdrängungsthese, auf der das Recovery-Paradigma letztlich
beruht (vgl.
Schacter 2001: 412-427). Hacking (2001: 278) spricht in diesem
Zusammenhang von
einer „Politik des Geheimnisses, des vergessenen Ereignisses,
das in
etwas Monumentales verwandelt werden kann, und sei es auch nur durch
kurze,
blitzartige Erinnerungsbilder. Das vergessene Ereignis
läßt sich, wenn es ans
Licht gebracht wird, in eine Erzählung des Schmerzes in ein
Denkmal
verwandeln.“ > zurück
32)
Vorsätzlich applizierte „falsche“
Erinnerungen spielen eine wichtige Rolle in allen
Verschwörungenstheorien, die
zum semantischen Feld des 'Mindcontrol-Mythos' gehören. Dieser
Mythos - dessen
Herzstück die Annahme ist, Regierungsstellen,
Geheimbünde, bestimmte Kulte oder
eben auch Außerirdische würden über
hochentwickelte Techniken der Gedanken- und
Erinnerungskontrolle verfügen und diese auch systematisch
anwenden - findet
sich nicht nur in zahlreichen fiktionalen Medienprodukten, sondern auch
in
einer ganzen Reihe von Sachbüchern der verschiedensten
Themenkreise. (Vgl.
Schetsche 2000: 196, FN 255, und Hacking 2001: 158-161) >
zurück
33) Luckhurst
(1997) spricht in diesem Zusammenhang
explizit von einer „Science-Fictionalization of
Trauma“. > zurück
34) Was ich hier
‚hybride Realität‘
genannt habe, ist von dem französischen Mediensoziologen und
Philosophen Jean
Baudrillard sehr eindrücklich mittels der Kategorie des
Hyperrealen beschrieben
worden (vgl. Schetsche 2000: 49-5). >
zurück
35) Zum Problem
der unkritischen Akzeptanz von
Missbrauchsnarrationen vgl. Simmich (1999). >
zurück
Michael
Schetsche: Trauma im
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Letzte Aktualisierung: 1.7. 2003