Trauma im gesellschaftlichen Diskurs.

Deutungsmuster, Akteure, Öffentlichkeiten

Eröffnungsvortrag des 4. Kinderschutzforums (25. bis 27.9.2002 in Düsseldorf)1

Michael Schetsche
 

Vorbemerkung

Die Veranstalter haben mich gebeten, einige empirische und theoretische Erkenntnisse meines Arbeitsgebietes, der Wissenssoziologie, für das Thema ihrer Tagung fruchtbar zu machen. Die Wissenssoziologe ist die Teildisziplin der Soziologie, die sich mit der Entstehung, Verbreitung, Introzeption und praktischen Anwendungen kollektiver Wissensbestände beschäftigt. Auf eine knappe Formel gebracht: Die Wissenssoziologie fragt, warum wir wissen, was wir wissen, warum wir glauben, was wir glauben – und auch, ob zwischen Wissen und Glauben überhaupt ein Unterschied besteht. Und mit diesen Fragen vermag die Wissenssoziologie tatsächlich einen Beitrag zum Thema "Trauma und Traumafolgen" zu leisten – allerdings einen Beitrag aus einer ganz speziellen, gesellschaftsbezogenen Perspektive.

Aus dieser Perspektive lässt sich weder über konkrete Traumatisierungen noch über reale Traumapatienten sprechen. Mein Gegenstand sind vielmehr die Vorstellungen, die sich die Öffentlichkeit, die sich die eine oder andere wissenschaftliche Disziplin oder eine soziale Profession von Traumatisierungen und Traumaopfern machen. Dabei liegt mir nichts ferner, als mich über die konkreten Erfahrungen von Menschen, welcher Art sie auch immer sein mögen, leichtfertig hinwegzusetzen. Solche konkreten individuellen Erfahrungen müssen aber unter einer gesellschaftsbezogenen Perspektive zwangsläufig in den Hintergrund treten. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.

1 Traumatisierungen in der fachöffentlichen Wahrnehmung – das Beispiel "sexuelle Gewalt gegen Kinder"

Traumaforschung und Traumabehandlung haben sich seit der offiziellen Anerkennung der "posttraumatischen Belastungsstörung" als Diagnose in der psychiatrischen Nomenklatur im Jahre 1980 außerordentlich entwickelt (vgl. van der Kolk/Weisaeth/van der Hart 2000: 87). Das Thema hat außerdem große fachöffentliche und massenmediale Aufmerksamkeit erlangt. Wissenschaftlich analysiert worden sind Traumatisierungen und die aus ihnen resultierenden Belastungsstörungen bei ganz unterschiedlichen Personengruppen: bei KZ-Überlebenden und Kriegsteilnehmern, bei Opfern von Geiselnahmen und politischen Flüchtlingen, bei Betroffenen von Naturkatastrophen und erwachsenen Vergewaltigungsopfern sowie nicht zuletzt bei Menschen, die in der Kindheit sexuelle oder rituelle Gewalt erleiden mussten.3 Da im Mittelpunkt dieser Tagung "Trauma und Traumafolgen als Thema für die Jugendhilfe" stehen, werde ich mich in meinen Ausführungen auf die Ursache von Traumatisierungen konzentrieren, die im Hinblick auf kindliche und jugendliche Opfer in unserer Gesellschaft von größter Relevanz ist: die sexuelle Gewalt.

Mit diesem Thema habe ich mich zum ersten Mal Anfang der neunziger Jahre beschäftigt. Ich untersuchte damals historische Veränderungen in den gesellschaftlichen Vorstellungen über das ‚sexuell gefährdete Kind‘ (Schetsche 1993: passim). Einer meiner damaligen Befunde scheint mir auch heute noch geeignet, das Nachdenken über ‚Trauma im gesellschaftlichen Diskurs‘ anzuleiten: Ich stellte zu meiner großen Überraschung fest, dass die Gesellschaft – ebenso wie die zuständigen Professionen – bis Mitte der achtziger Jahre ein gänzlich anderes Bild von der sexuellen Gewalt gegen Kinder hatten, als das, dessen wir uns heute so sicher sind.

Zu meinem Untersuchungsmaterial gehörten damals 15 ausgewählte pädagogische und psychologische Fachzeitschriften. In den Jahrgängen 1950 bis 1991 dieser Zeitschriften fanden sich 165 Aufsätze, in denen die sexuelle Gewalt gegen Kinder im Mittelpunkt der Darstellungen stand. Die Beiträge waren nicht gleichmäßig über den Untersuchungszeitraum verteilt. Es zeigte sich vielmehr, dass das fachöffentliche Interesse einer ausgeprägten Thematisierungskonjunktur folgte (Grafik 1).

Themenkonjunktur

Bereits bei einem ersten Vergleich der einzelnen Aufsätze fiel auf, dass alle Beiträge der zweiten Themenkonjuktur (ab 1984) von anderen Autoren bzw. Autorinnen stammen als die früheren Veröffentlichungen. Ins Auge sprang außerdem, dass sich die Begriffe, mit der die traumatisierenden Übergriffe gegen Kinder benannt wurden, Mitte der achtziger Jahre schlagartig änderte: Während in den älteren Beiträgen von "Sittlichkeitsdelikten" oder "Triebverbrechen" die Rede war, wurde die Tat in allen späteren Aufsätzen als "sexueller Missbrauch von Kindern" bezeichnet.

Die anschließende inhaltsanalytische Untersuchung der Beiträge zeigte, dass dieser Unterschied in der Benennung der sexuellen Gewalttaten programmatisch für zwei völlig disparate Wahrnehmungen solcher traumatisierenden Delikte war. Grundlage dieser Wahrnehmungen waren zwei ebenso unterschiedliche wie unvereinbare soziale Deutungsmuster4, mit denen der fachliche Diskurs über die traumatisierende sexuelle Gewalt bis zu den achtziger Jahren und seit den achtziger Jahren geführt worden ist. Diese beiden Interpretationsfolien will ich nach den jeweils dominierenden Bezeichnungen für die thematisierten Taten als "Deutungsmuster Triebverbrechen" und als "Deutungsmuster Missbrauch" bezeichnen.

Deutungsmuster

Während sich das Deutungsmuster Triebverbrechen in ausnahmslos allen Beiträgen vor 1984 findet, basieren die nach diesem Zeitpunkt erschienenen Aufsätze (bis auf drei Ausnahmen) auf dem Deutungsmuster Missbrauch (Grafik 2). Das jeweilige Verständnis der beiden Deutungen von sexuellen Gewalttaten gegen Kinder lässt sich idealtypisch so gegenüberstellen (vgl. Schetsche 1993: 144-203):

Tabelle 1: Triebverbrechen vs. Missbrauch – Leitdifferenzen der Deutungsmuster             

Leitdifferenz 

Deutungsmuster Triebverbrechen

Deutungsmuster
Missbrauch

Typischer Täter: 

ein Fremder

der Vater

Typischer Tatort: 

draußen

zu Hause

Charakterisierung des Täters: 

abnorm

Normal

Überindividuelle Ursache: 

der Sexualtrieb

das Patriarchat

Verantwortung des Kindes: 

trägt Mitschuld

ist schuldlos

Begründung der Schädlichkeit: 

vorhandene Strafnorm

Praxiserfahrungen

1.1 Deutungsmuster 'Triebverbrechen'

Thema dieses Deutungsmusters ist die sexuelle Gefahr, die dem Kind von Fremden droht, wenn es den sicheren Hort von Heim und Familie verlässt. Der Übergriff unter Einsatz instrumenteller körperlicher Gewalt erscheint dabei aber als Ausnahme. In den Beschreibungen und Fallbeispielen dominieren vielmehr Handlungsverläufe, in denen das Kind eine duldende bis aktive Rolle spielt. Viele der geschilderten Fälle setzen voraus, dass das Kind dem Erwachsenen in irgendeiner Form entgegenkommt: Es begibt sich entweder von sich aus in eine Situation, in der es dem schnellen und instrumentell-gewaltsamen Zugriff des Täters ausgesetzt ist, oder es sucht den sexuellen Kontakt sogar bewusst auf. Oftmals werden den Kindern dabei eigene Interessen unterstellt, die sie mit den Sexualkontakten zum Erwachsenen verbinden: eine allgemeine oder spezielle sexuelle Neugier, materielle Vorteile, vielleicht sogar Spaß an der Interaktion.5 Dass den Kindern ein 'gerütteltes Maß' an Mitschuld zugewiesen wird, führt nicht dazu, die Handlungen des Erwachsenen milder zu beurteilen – die Schuldverteilung zwischen den Beteiligten erfolgt nicht in der Art eines Nullsummen-Spiels.

Während es eher als normales (d.h. hier: durchschnittliches) Verhalten des Kindes gilt, dem Erwachsenen entgegenzukommen, erscheint es als große Ausnahme, wenn ein Erwachsener Kindern gegenüber ein sexuelles Begehren verspürt. In solchen Fällen, so wird angenommen, handelt es sich stets um eine Person mit abnormer Persönlichkeit. Die Verwendung dieses pathologisierenden Konzepts wirft die Frage nach den Ursachen der 'Abartigkeit' auf. Gesucht und gefunden werden dabei die unterschiedlichsten Ursachen für die Störung des Sexualtriebes. Sie alle haben jedoch eines gemeinsam: die maximale Differenz zur unterstellten ‚Normal-Persönlichkeit‘ von Autor und Leser.

Eine weitere zentrale Determinante dieses Verständnisses macht bereits die Bezeichnung Triebverbrechen deutlich: Der sexuelle Übergriff ist ein Unrecht nicht nur im moralischen, sondern auch im strafrechtlichen Sinne. Weil der Gesetzgeber sexuelle Kontakte zu Kindern unter Strafe gestellt hat, ist die Schädlichkeit der Handlungen für die betroffenen Kinder evident. Untersuchungen über die Prozesse der Schadensentstehung scheinen deshalb ebenso überflüssig, wie Fragen nach der Erheblichkeit der psychischen Folgeschäden. Die Überzeugung einer sicher eintretenden und lang anhaltenden Traumatisierung des Kindes durch den sexuellen Übergriff ist nicht empirisch, sondern normativ fundiert.

Die Bezeichnung 'Triebverbrechen' meint also insgesamt etwas Dreifaches: Erstens drückt sie die Vorstellung des abnormen Erwachsenen aus, der Kontakte zu Kindern hat, weil er von seinem gestörten Trieb beherrscht wird. Zweitens gilt die Interaktion als ein Verbrechen am Trieb des Kindes dessen normale Entwicklung ist das zentrale Gut, das durch die Tat geschädigt wird. Und drittens fällt das Kind dem Verbrechen auch wegen seiner eigenen Triebe zum Opfer: sexuelle Neugier und Neigungen lassen es dem Täter entgegenkommen.

Die Gefährdung des Kindes durch den Fremden aus dem Dunkel ist deshalb auch eine Metapher für die aufgrund mangelnder Kontrolle entstehende Gefährlichkeit des Kindes selbst. Gefahr droht ja immer dann, wenn das Kind sich an Orten aufhält, die von den (guten) Erwachsenen nicht einzusehen sind, es also nicht unter Kontrolle steht. Prävention heißt deshalb in erster Linie, das Kind vor sich selbst zu schützen. Wichtigste Maßnahme ist dabei die Verhaltenssteuerung: Erziehung zu Schamhaftigkeit, Pünktlichkeit und berechenbarem Verhalten.

1.2 Deutungsmuster 'Missbrauch'

Im Gegensatz zum Deutungsmuster Triebverbrechen fokussiert die Berichterstattung beim Deutungsmuster Missbrauch auf intrafamiliale Kontakte und auf das weibliche Opfer.

Fast alle Aufsätze nach 1983 beginnen ihre Darstellung mit einer spezifischen Enthüllungsrhetorik. Der Gegenstand des Aufsatzes sei in zweifacher Weise tabuisiert: Erstens gäbe es ein dem Kind vom erwachsenen Täter auferlegtes Schweigegebot, das es dem Opfer - oft über Jahrzehnte hinweg – unmöglich mache, über die Übergriffe zu reden. Diesem individuellen Sprech- und Erinnerungsverbot entspräche zweitens ein soziales Tabu: Selbst wenn das Kind über den Missbrauch reden könnte, würde ihm niemand glauben. Um Enthüllungsrhetorik handelt es sich, weil gleichlautende Formulierungen auch nach sieben Jahren fachöffentlichen Diskurses noch in der Mehrheit der Beiträge zu finden sind, obwohl das sogenannte Tabu zu diesem Zeitpunkt schon in aller Munde war. Der zweite Teil des Eröffnungsrituals besteht in der ‚Aufklärung‘ über das aufgrund des großen Dunkelfeldes jahrzehntelang unterschätzte wirkliche Ausmaß des sexuellen Missbrauchs, nämlich mindestens 300.000 Fälle jährlich in der (alten) Bundesrepublik. Auf Basis der in den Aufsätzen gemachten Annahmen war diese Dunkelfeldschätzung schlicht falsch.6 Eine solche, kriminologisch orientierte Kritik würde jedoch – unabhängig von der moralischen Irrelevanz der Frage, wie viele tausend Kinder jährlich betroffen sind – übersehen, dass es in den Aufsätzen gar nicht um eine realitätsgerechte Abschätzung der Zahl der Opfer geht. Ziel ist vielmehr die symbolische Feststellung eines exorbitanten Dunkelfeldes, das der doppelten Tabuisierung der Taten ebenso entspringt, wie es sie belegt.

Der Erklärung der traumatisierenden Taten liegen beim Deutungsmuster ‚Missbrauch‘ an feministischen Theorien orientierte Patriarchatsvorstellungen zugrunde. Die Übergriffe werden als Form der sexuellen Gewalt von Männern gegen Frauen und damit Ausdruck der umfassenden patriarchalen Gewaltstrukturen der Gesellschaft thematisiert. Mädchen werden nicht Opfer, weil sie Kinder, sondern weil sie weibliche Wesen sind – und zwar besonders macht- und hilflose. Dies lässt den Missbrauch als besonders perfide Form der sexuellen Gewalt gegen Frauen erscheinen.

Aufgrund der abhängigen Position des Kindes in der Familie erscheinen die Taten nicht nur besonders verwerflich, sondern auch schicksalhaft: Das Mädchen hat offensichtlich keine Chance, sich der sexuellen Adressierung und der ihr sicher folgenden Traumatisierung zu entziehen. Unter den gegebenen gesellschaftlichen Verhältnissen erscheinen generalpräventive Überlegungen weitgehend zwecklos. Im Gegensatz zum Deutungsmuster Triebverbrechen kann es hier deshalb weniger darum gehen, der sexuellen Gefahr vorzubeugen, als vielmehr darum, die Traumatisierung nachträglich im Einzelfall zu erkennen. So wird die Erstellung einer umfassenden Symptomatologie der sexuellen Gewalt gegen Mädchen zur zentralen Aufgabe der Helferinnen. Die regelmäßig gelieferten umfangreichen Symptomkataloge stellen sowohl ein Decodierlexikon zur Identifizierung der Betroffenen als auch Belege für die Existenz dauerhafter und schwerwiegender Traumatisierung der Opfer dar.

Da den Rahmen für die Analyse der Tat geschlechterpolitische Modelle liefern, ist ein zentrales Charakteristikum dieses Deutungsmusters die Annahme, dass jeder Mann zumindest ein potentieller Täter ist. Vorstellungen vom psychisch abnormen Täter werden vehement zurückgewiesen, weil die Ursache der Tat nicht im (individuell erklärbaren) Abweichen von der Norm, sondern gerade im konsequenten und rücksichtslosen Ausleben der (gesellschaftlich bislang akzeptierten) Männerrolle liegen soll. Die sexuelle Gewalt gegen Mädchen ist als Ausdruck patriachaler Gewaltverhältnisse eine normale männliche Verhaltensweise, der Täter infolgedessen gerade der normale Mann.
Standardfall der exemplarischen Darstellungen ist der Missbrauch eines Mädchens durch seinen Vater oder Stiefvater. Bei der Verwendung dieses Beispiels geht es nicht nur um die Identifizierung des Vaters als statistisch dominierenden Tätertypus, sondern auch um die – wenigstens partielle – Gleichsetzung beider Kategorien. Dies spiegelte sich zur damaligen Zeit sprachlich sowohl in den Texten selbst wider (zum Beispiel in der beliebte Doppelkategorie der "Väter/Täter") als auch in den damals üblichen öffentlichen Aufklärungskampagnen (wie in der Plakatserie gegen sexuellen Missbrauch in der Familie: "Papis Liebe tut weh").

 

1.3 Zwischenfazit

Zu konstatieren ist, dass Mitte der achtziger Jahre in Deutschland ein radikaler Bruch im gesellschaftlichen Denken über die sexuelle Traumatisierung von Kindern stattgefunden hat. Dies ist nicht nur für den Wissenssoziologen ein erklärungsbedürftiges Phänomen. Es stellt sich auch die Frage nach dem Zusammenhang von wissenschaftlicher Erkenntnis und therapeutischer Praxis, die besonders für die beteiligten Professionen von Bedeutung sein sollte.

Für den Wandel im fachlichen Verständnis (wie auch parallel in der öffentlichen Wahrnehmung) traumatisierender sexueller Gewalttaten gibt es zwei sehr einfache Erklärungen: Erstens könnten die im Rahmen der Deutung ‚Missbrauch‘ fokussierten intrafamilialen Sexualkontakte in den achtziger Jahre tatsächlich stark zugenommen haben. Zweitens könnte die Existenz dieser Form sexueller Gewalt von den zuständigen Fachdisziplinen erst zu diesem Zeitpunkt 'entdeckt' worden sein. Diese beiden, durchaus naheliegenden Erklärungen sind allerdings unzutreffend (vgl. Schetsche 1992: 251-255).

Zum ersten: Es finden sich keine Belege für tatsächliche Veränderungen in Ausmaß oder Form sexueller Interaktionen zwischen Erwachsenen und Kindern in dem genannten Zeitraum. Die Statistik der angezeigten Fälle wies von Mitte der siebziger bis Mitte der achtziger Jahre kontinuierlich nach unten. Ein Anstieg fand erst statt, nachdem die neue Themenkonjunktur begonnen hatte. Außerdem gibt es meines Wissens keine empirischen Ergebnisse, die auch nur einen Hinweis auf eine Verlagerung hin zu den intrafamilialen Kontakten liefern würden. Dies wird im Missbrauchsdiskurs auch nicht behauptet. Dort wird vielmehr von einer über sehr lange Zeiträume kontinuierlich hohen Zahl intrafamilialer Sexualkontakte ausgegangen.

Zum zweiten: Auch die Vorstellung, die Existenz der sexuellen Gewalt in der Familie sei erst in den achtziger Jahren entdeckt worden, ist zumindest für den deutschsprachigen Raum nicht haltbar. Die vom mir durchgeführte systematische Durchsicht der Fachliteratur zeigt, dass das Problem der sexuellen Übergriffe innerhalb von Familien schon lange vorher diskutiert worden ist. Spätestens seit Ende der sechziger Jahre finden sich gut zugängliche wissenschaftliche Veröffentlichungen, die zeigen, dass die Mehrzahl der sexuellen Kontakte wahrscheinlich im sog. Nahraum des Kindes stattfindet. Es stimmt allerdings, dass die fachöffentliche Aufmerksamkeit bis Anfang der achtziger Jahre trotzdem fast ausschließlich den extrafamilialen Sexualkontakten galt. Hier handelt es sich jedoch nicht um ein Wissensdefizit, das die Verwendung einer Entdeckungsmetapher rechtfertigen würde, vielmehr war die Tabuisierungsthese des Missbrauchsdiskurses zumindest tendenziell realitätsgerecht.7

Dass Veränderungen in der öffentlichen Problemwahrnehmung nicht Ergebnis bloßen Erkenntnisfortschritts sind, zeigt sich auch daran, dass seit Mitte der neunziger Jahre die Aufmerksamkeit der Massenmedien wieder verstärkt den besonders spektakulären extrafamilialen Gewalttaten gilt, insbesondere solchen, bei denen das kindliche Opfer den Angriff nicht überlebt. Der – missverstehen Sie bitte diese Formulierung nicht – ‚alltägliche intrafamiliale‘ Missbrauch ist hingegen wieder aus dem Fokus des öffentlichen Interesses gerückt.
Zusammenfassend kann man sagen: Der Wandel in der Aufmerksamkeit für unterschiedliche Konstellationen sexueller Gewalt hat nichts mit Veränderungen des Phänomens selbst und nur wenig mit dem ‚Fortschritt‘ der wissenschaftlichen Erkenntnis zu tun. Die Warnungen vor dem abnormen Triebverbrecher und die Beschwörung des Normal-Mann-Täters sind nicht deshalb so konträr in ihren Schilderungen und Erklärungen, weil in ihrem Mittelpunkt jeweils andere Teilmengen des Gesamtphänomens stünden. Vielmehr rücken gerade umgekehrt unterschiedliche Konstellationen in den Mittelpunkt des Interesses, weil zwei verschiedene, inhaltlich unvereinbare Deutungsmuster die Wahrnehmung der Fachöffentlichkeit und der Massenmedien anleiten. Welches aber waren die Ursachen für den schlagartigen Wechsel vom Deutungsmuster ‚Triebverbrechen‘ zum Deutungsmuster ‚Missbrauch‘ Mitte der achtziger Jahre?

 

2 Sexuelle Gewalt gegen Kinder als soziales Problem

Der Wandel in der fachlichen wie der öffentlichen Wahrnehmung sexueller Gewalt gegen Kinder hängt meines Erachtens unmittelbar damit zusammen, dass kollektive Traumatisierungen in Gesellschaften wie der unseren in einer sehr spezifischen Diskursform thematisiert werden, einer Form, die die Soziologie ‚soziale Probleme‘ nennt. Dabei ist zu beachten, dass ‚soziales Problem‘ im soziologischen Verständnis nicht das meint, was im Alltag unter diesem Begriff verstanden wird. Ein ‚soziales Problem‘ im soziologischen Sinne bezeichnet einen sehr spezifischen, von kollektiven Akteuren geführten öffentlichen Diskurs.

Eine der zentralen Eigenschaften solcher öffentlichen Problemdiskurse ist, dass ihr gesellschaftlicher Erfolg zwar nicht vollständig, aber doch weitgehend unabhängig von den kritisierten sozialen Sachverhalten ist. So spielen Faktoren wie die Zahl der tatsächlichen Problemopfer, die Schwere und Nachhaltigkeit der angerichteten Schäden oder das Ausmaß der ethischen Verwerflichkeit der Handlungen für die öffentliche Karriere eines sozialen Problems nur eine nachgeordnete Rolle.8 Und genau dies konnte ich ja auch hinsichtlich des Wechsel in der Wahrnehmung der sexuellen Gewalt gegen Kinder beobachten: bei den thematisierten Sachverhalten selbst hatte es keine nachweisbaren Veränderungen gegeben. Was Mitte der achtziger Jahre stattgefunden hat, ist nichts anderes als die Ablösung der älteren Problemwahrnehmung ‚Triebverbrechen‘ durch das neue soziale Problem ‚sexueller Missbrauch‘.

Bleibt die Frage nach den Gründen für den außergewöhnlich schnellen Ablösungsprozess. Die Soziologie kennt eine ganze Reihe von Faktoren, die über den Erfolg oder Misserfolg einer Problemwahrnehmung entscheiden oder – wie hier – zur vollständigen Ablösung einer bereits bestehenden durch eine neue Problemdeutung führen können (vgl. Schetsche 1996: 173, Schetsche 2000: 85-99). Im konkreten Fall der sexuellen Gewalt gegen Kinder waren nach meiner Auffassung drei Faktoren von entscheidender Bedeutung: das Engagement eines handlungmächtigen Akteurs, spezifische Selektionsprozesse in den Massenmedien und die Entstehung neuer institutioneller Handlungspraxen.

2.1 Die Rolle der Frauenbewegung

Der Diskurs über den ‚sexueller Missbrauch‘ wurde Anfang der achtziger Jahre aus den USA nach Europa importiert. In den USA ging der Missbrauchsdiskurs aus der Problematisierung der körperlichen Gewalt von Eltern gegen ihre Kinder hervor. Seit Ende der siebziger Jahre verschob sich das Interesse der Fachleute und der Öffentlichkeit zunehmend in Richtung sexueller Interaktionen. Dass es zu dieser thematischen Verlagerung kam, wird in der Literatur (Schultz 1982: 28; Finkelhor 1984: 4; Nelson 1984: 12-16; Weisberg 1984; Wakefield/Underwager 1988: 398 f., 404; Rutschky 1990: 71; Mebes 1991: 149; Rutschky 1992: 23; Vacarr 1993: 18; Streeck-Fischer u. a. 2001: 14; Hacking 2001: 80-87) übereinstimmend auf das Engagement der US-amerikanischen Frauenbewegung zurückgeführt.9 Ähnlich wie bei der Kampagne gegen die Pornographie entstanden an vielen Orten Initiativen und Projekte zur Skandalisierung der traumatisierenden sexuellen Gewalt gegen Mädchen.

Das Deutungsmuster ‚sexueller Missbrauch‘ wurde – ebenso wie die Organisationsformen und Strategien der Anti-Missbrauchs-Kampagnen – zu Beginn der achtziger Jahre von der bundesrepublikanischen Frauenbewegung10 aus den USA übernommen. In den führenden deutschen Bewegungszeitschriften "EMMA" und "Courage" erschienen seit 1981 regelmäßig Beiträge zum Thema. Zeitlich und inhaltlich eng daran anschließend kam es seit Mitte der achtziger Jahre zu einer zunehmenden Zahl von Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften und auch in den Massenmedien. Die Frauenbewegung blieb aber bis in die neunziger Jahre hinein – sowohl in den USA als auch in Westeuropa – die wichtigste Trägerin der Kampagnen gegen den sexuellen Missbrauch (Honig 1987a: 17; Gröning 1989: 201; Bernecker-Wolff/Wolff 1991; Kavemann/Lohstöter 1984: 130-133, Laudan 1991: 135).

Man kann deshalb mit Fug und Recht behaupten, dass die öffentliche Durchsetzung der Problemwahrnehmung und die staatliche Anerkennung des neuen Problems des sexuellen Missbrauchs unmittelbar auf das große Engagement der Frauenbewegung zurückzuführen sind. Um den für eine Problemwahrnehmung vergleichsweise schnellen und nachhaltigen Erfolg zu verstehen, muss man sich in diesem Kontext verdeutlichen, dass die Frauenbewegung in den achtziger Jahren eine der größten und durchsetzungsfähigsten sozialen Bewegungen Westeuropas war. Ihre Thesen, Thematisierungen und Skandalisierungen haben das öffentliche Denken und das politische Handeln in der Bundesrepublik so nachhaltig beeinflusst wie vielleicht keine andere soziale Bewegung in der zweiten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts. Dies muss nicht verwundern, repräsentiert diese soziale Bewegung doch die legitimen Interessen von mehr als der Hälfte der Bevölkerung. In den achtziger und auch noch in den neunziger Jahren des 20. Jahrhunderts konnte keine politische Instanz es wagen, die moralisch wohl begründeten Forderungen der Frauenbewegung zu ignorieren. Die für die Bekämpfung sozialer Probleme zuständigen sozialen und staatlichen Organisationen waren also gleichsam gezwungen, sexuelle Gewalt gegen Kinder zukünftig in Form des sexuellen Missbrauchs zu denken und zu bekämpfen.

2.2 Die Massenmedien als Selektionsinstanz

Was aber auch ein starker sozialer Akteur wie die Frauenbewegung nicht garantieren kann, ist die fortgesetzte öffentliche Aufmerksamkeit für ein bestimmtes soziales Problem. Ganz generell ist die dauerhafte mediale Präsenz jedoch ein entscheidender Faktor für den Erfolg einer Problemwahrnehmung – gleichsam das Nadelöhr, durch das eine Themenkarriere gehen muss, um Praxisrelevanz im Alltag und Anerkennung in der politischen Arena11 zu erlangen. Um ein Nadelöhr handelt es sich, weil unsere Massenmedien einer ökonomischen Logik folgen, bei der die Aufmerksamkeit der Rezipienten das einzige wirklich knappe Gut ist (Schetsche 2000: 78-79). Diese Ökonomie der Aufmerksamkeit sorgt u.a. dafür, dass die Massenmedien in einem gegebenen Zeitraum nur eine sehr begrenzte Zahl sozialer Probleme behandeln können. Problemwahrnehmungen unterliegen in den Massenmedien also einem unmittelbaren Konkurrenzprozess. Ob ein soziales Problem in diesem Prozess bestehen kann, hängt in erster Linie davon ab, ob es spezifische Aufmerksamkeitskriterien zu erfüllen vermag oder nicht. Von diesen Kriterien will ich nur kurz die drei nennen, die meines Erachtens im untersuchten Fall die entscheidende Rolle gespielt haben (vgl. Schetsche 2000: 85-99):

1. Kriterium: Die Herstellung neuer Sinnzusammenhänge: Eine erfolgreiche Problemwahrnehmung bietet eine Interpretation von Situationen, Ereignissen und Erfahrungen an, die den bisherigen Interpretationen überlegen ist – entweder weil sie eine neue kollektive Erfahrung interpretiert, Widersprüche zwischen bisherigen Deutungen beseitigt oder den Geltungsbereich einer Deutung ausdehnt.

Das Problem des sexuellen Missbrauchs konnte Mitte der achtziger Jahre eine einleuchtende Erklärung für scheinbar sehr disparate psychische Symptome bzw. Störungen liefern, über die viele Frauen in den westlichen Gesellschaften klagten: Alkohol- und Tablettenabhängigkeit, Essstörungen, dissoziative Identitätsstörungen, Depression, verschiedenste Phobien und psychosomatische Störungen (vgl. Rave 1991: 19-29; Herman 2001: 122-126). Die Missbrauchsdeutung war den bisherigen Interpretationen solcher Störungen überlegen, weil sie ganz unterschiedliche Symptome unter dem einheitlichen Krankheitsbild einer durch sexuelle Traumatisierung in der Kindheit ausgelösten posttraumatischen Belastungsstörung (PTSD) zusammenfasste. Darüber hinaus entlastete es die Betroffenen von dem in den achtziger Jahren gerade Frauen gegenüber noch üblichen sozialen Vorwurf der Selbstverschuldung seelischer Leiden (oder auch schlichter Hysterie).

2. Kriterium: Anschlussfähigkeit an anerkanntes Wissen: Eine erfolgreiche Problemwahrnehmung ist anschlussfähig an andere aktuelle gesellschaftliche Diskurse. Dies erleichtert nicht nur die Darstellung des Themas in den Massenmedien, sondern erhöht für die Rezipienten die Plausibilität der neuen Deutung.

Das Missbrauchsmuster schloss erstens unmittelbar an die in der Fachöffentlichkeit zeitlich vorausgehende Debatte über körperliche Misshandlung und soziale Vernachlässigung von Kindern an. Es nahm zweitens die von der Frauenbewegung bislang anhand der Themen Pornographie und Vergewaltigung geführten grundsätzlichen Debatten über patriarchale Gewaltstrukturen auf und radikalisierte sie. Und drittens schließlich war die Deutung anschlussfähig an die christlich-konservative Kritik an der sogenannten sexuellen Revolution, die im vorausgegangenen Jahrzehnt massive Veränderungen im Sexualverhalten der Bevölkerung ausgelöst hatte (vgl. Gröning 1989: 196; Hacking 2001: 79). Damit wurden vom Missbrauchsmuster nicht nur die Interessen sehr unterschiedlicher sozialer Akteure aufgenommen, sondern es wurden auch drei aktuelle gesellschaftliche Diskursstränge gleichsam unter einer Überschrift integriert.

3. Kriterium: Die Anpassung an klassische mediale Skandalformen.12 Eine erfolgreiche Problemwahrnehmung orientiert sich am Prinzip der vollständige Dichotomisierung von Schuld. Dieses Prinzip reduziert komplexe soziale Situationen auf binäre Konfliktlagen, in denen absolut unschuldigen Opfern absolut schuldige Täter gegenüberstehen.

Während beim älteren Konzept ‚Triebverbrechen‘ alle Beteiligten moralisch schuldig waren, findet sich beim Missbrauchsmuster eine für die mediale Darstellung deutlich besser geeignete Opfer-Täter-Polarisierung mit eindeutig-einseitigen (Vor-)Verurteilungen. Die Dichotomisierung der Schuld ist dabei eine doppelte: Sie verläuft nicht nur entlang der Altersgrenze (Erwachsener = schuldiger Täter, Kind = unschuldiges Opfer), sondern auch entlang der Geschlechtergrenze (Mann = schuldig, Frau = unschuldig). Im Zentrum fast aller Darstellungen stand entsprechend der Kontakt zwischen dem Mädchen als doppelt unschuldiger und dem Mann als doppelt schuldiger Person. Auf letzteren konnte die mediale Empörung ebenso konzentriert wie individuelle Aggression projiziert werden (vgl. Kepplinger u. a. 1993: 162; Nitzschke 1989: 23; Hirblinger 2002: 153).

 2.3 Das Recovery-Paradigma in der therapeutischen Praxis

Der dritte wichtige Faktor (neben Existenz eines handlungmächtigen Akteurs und der Selektionskraft der Massenmedien) für den nachhaltigen Erfolg einer Problemwahrnehmung schließlich ist die Entstehung von institutionellen Handlungspraxen, in denen die Richtigkeit der Problemdeutung immer wieder aufs Neue bestätigt und empirisch belegt werden kann. Durch die fortdauernde Praxis erhält die Problemwahrnehmung einen hohen Grad sozialer Geltung und erringt schließlich im Alltag den Status des Selbstverständlichen. (Vgl. Schetsche 2000: 88-89, 208-209)

Für das Problem des sexuellen Missbrauchs war und ist die wichtigste Praxisform sicherlich die psychologische Diagnose und die therapeutische Behandlung der Missbrauchsopfer.13 Als zentraler Bestandteil dieser Praxis hat sich dabei die Aufdeckung von traumatisierenden sexuellen Übergriffen erwiesen, die von den Betroffenen – meist Patientinnen – über einen längeren Zeitraum nicht erinnert werden konnten. Erst mittels dieser sogenannten Aufdeckungsarbeit konnten die unspezifischen, manchmal auch disparaten Symptome der Opfer in einen Zusammenhang gebracht und das vom Missbrauchsdiskurs konstatierte extrem große Dunkelfeld der Taten erklärt werden.

Voraussetzung für die ‚Aufdeckungsarbeit‘ war dabei ein theoretisches psychologisches bzw. psychiatrisches Konzept, das schon viele Jahrzehnte alt war14, aber erst im Kontext der Behandlung von Missbrauchsopfern weitgehende Anerkennung in der Öffentlichkeit und auch in den zuständigen Professionen fand.15 Im Zentrum dieses Konzepts steht die Annahme, dass bestimmte Arten von Traumatisierungen (insbesondere die wiederholten) mit psychischen Prozessen einhergehen können und zumindest bei Kindern regelmäßig auch einhergehen, die zur Unfähigkeit führen, die traumatisierenden Erlebnisse zu erinnern. Die Traumatisierung zeigt sich in diesen Fällen nur in verschiedenen psychischen und psychosomatischen Symptomen, die nicht abklingen werden, solange das traumainduzierende Ereignis nicht im therapeutischen Prozess aufgedeckt und behandelt worden ist (vgl. Simmich 1999: 1011). Im Laufe der Zeit hat dieses Konzept sich zu einem Recovery-Paradigma verdichtet. Als ‚Paradigma‘ bezeichne ich diese Wissensform, weil sie in den letzten zwanzig Jahren verschiedenste therapeutische Praxisformen, öffentliche Problemdiskurse und massenmediale Themenkonjunkturen zu konstituieren vermochte – der sexuelle Missbrauch ist dabei nur das prominenteste Beispiel (vgl. Luckhurst 1997: 33).

Wenn wir uns einmal die aktuellen gesellschaftlichen Diskurse über Traumata anschauen, fällt auf, dass dieses Recovery-Paradigma nur bei einem Teil der Traumatisierungsprozesse eine so dominierende Rolle spielt. Offenbar gibt es einen nicht-trivialen Zusammenhang zwischen dem Inhalt und dem Andauern des traumatisierenden Ereignisses und der Frage der persistenten Erinnerung bei den Opfern (vgl. Crombag-Merckelbach 1997: 47; van der Kolk 2000: 227; Terr 2001). Während Kriegserlebnisse, schwere Unfälle, Lager- und Geiselhaft vielleicht nicht in allen Einzelheiten, aber doch als Ereignis selbst ganz überwiegend persistent erinnert werden, scheint es wenigstens drei Arten der Traumatisierung zu geben, bei denen die Erinnerungen an die traumatisierenden Ereignisse häufig über einen längeren Zeitraum fehlen und – spontan oder im Rahmen einer spezifischen Therapie – zurückerlangt werden (müssen): (1) der intrafamiliale sexuelle Missbrauch, (2) der kultische bzw. satanisch-rituelle Missbrauch und (3) schließlich die Entführung durch Außerirdische.

Diese Reihung ist zugegebenermaßen irritierend – nicht nur wegen der Nennung des in der Fachliteratur in den letzten Jahren umstrittenen rituellen Missbrauchs16, sondern noch mehr aufgrund der Erwähnung des sog. Abduktionsphänomens in diesem Zusammenhang. Ich bitte dabei jedoch zu berücksichtigen, dass ich mit dieser Aufzählung keinesfalls eine Gleichsetzung dieser drei Phänomene beabsichtige. Ich benenne lediglich die gesellschaftlichen Diskurse und Praxisformen, in denen das Recovery-Paradigma nach meiner Beobachtung eine zentrale Rolle spielt.17  

3 Ein ‚außergewöhnliches‘ Phänomen

In Deutschland wird die ‚Entführung durch Außerirdische‘ bis heute von Fachdisziplinen wie der Psychologie oder der Soziologie gleichsam als degoutantes Thema angesehen. Im englischsprachigen Raum findet sich demgegenüber seit Beginn der neunziger Jahre eine Vielzahl wissenschaftlicher Veröffentlichungen, viele davon in angesehenen Fachzeitschriften. Im Zusammenhang meiner Überlegungen zu Traumatisierungen im gesellschaftlichen Diskurs ist dieses Entführungsphänomen bedeutsam, weil es einige schwerwiegende Fragen hinsichtlich der wissenschaftlichen wie der ethischen Einschätzung der vom Recovery-Paradigma angeleiteten therapeutischen Praxisformen aufwirft.

Da die im englischsprachigen Raum geführte Fachdiskussion in Deutschland bislang kaum rezipiert worden ist18, will ich zunächst einen kurzen Überblick über das Phänomen generell geben: Wenn wir den zahlreichen in Sachbüchern und Fachaufsätzen gelieferten Fallvignetten glauben, werden die USA sowie einige Staaten Lateinamerikas und Europas seit Mitte der siebziger Jahre von einer Welle seltsamer Entführungen heimgesucht. Inzwischen sind es Tausende19 von Menschen, die behaupten, sie seien von Außerirdischen verschleppt und in deren Raumschiffen (den sog. UFOs20) zu verschiedensten medizinischen Experimenten missbraucht worden (vgl. Spanos u. a. 1993; Johnson 1994; Spanos/Burgess/Burgess 1994; Morrison 1995; Klass 1996; Thieme 1996; Paley 1997; Luckhurst 1997).

Bei den meisten Opfern treten nach der Entführung zunächst nur einige nicht sehr spezifische psychische und somatische Symptome auf:

Erst bei der Verwendung spezifischer Befragungstechniken, insbesondere beim Einsatz von Regressionshypnose durch einen mit dem Phänomen vertrauten Psychotherapeuten, stellen sich Erinnerungen an die Entführungen selbst ein. Die betroffenen Personen berichten dann – im wesentlichen übereinstimmend (vgl. Magin 1991: 55-57; Spanos u.a. 1993; Vacarr 1993: 25-30; Rodeghier 1996: 25; Eberlein 1995: 172-174; Showalter 1997: 258-261; Mack 1995: 45-73; Newman 1997: 151-154) – über ihre Erlebnisse:

Die meisten Betroffenen berichten dabei von mehrfachen Entführungen, die regelmäßig bereits in der Kindheit einsetzen und sich über Jahrzehnte hinweg immer wieder ereignen. In einigen Darstellungen erscheint die Entführungserfahrung als 'heilsamer Schock', der den betroffenen Menschen zu 'höheren Einsichten' verhilft. In der Mehrheit der Fälle werden unter Hypnose jedoch außerordentlich erschreckende Erfahrungen erinnert, die Entführungen selbst, insbesondere aber auch die in ihrem Rahmen stattfindenden schmerzhaften und entwürdigenden medizinischen Experimente erscheinen als ‚traumatisierende Erlebnisse‘ (vgl. Whitmore 1993: 316-317; Porter 1996,; Goldberg 2000: 311).21 Und in der Fachliteratur wird tatsächlich berichtet, dass die Entführungsopfer mehrheitlich Symptome einer posttraumatischen Belastungsstörung aufweisen (Vacarr 1993: passim; Powers 1994 und 1996; Stone-Carmen 1996; Johnson 1996; Jacobs 1995: 255-263; Boylan 1996).22 Besonders quälend für viele Entführungsopfer ist dabei das – auf unterschiedlichem Wege entstandene – Wissen über die Intergenerativität des Phänomens: Die Betroffenen rechnen nicht nur damit, dass sie selbst jederzeit erneut entführt werden könnten, sondern sie befürchten auch, dass ihre Kinder dasselbe Schicksal erleiden könnten (vgl. Laibow/Laue 1993: 102; Vacarr 1993: 78).23

Aus dem herkömmlichen Raster individuell zu erklärender Wahrnehmungs- oder Erinnerungsstörungen fallen die Entführungsberichte nicht nur heraus, weil verschiedene psychologische Untersuchungen bei den betroffenen Personen – von den Symptomen der posttraumatischen Belastungsstörung – einmal abgesehen, offenbar kaum auffällige Befunde erbringen (Laibow/Laue 1993; Spanos u.a. 1993; Spanos/Burgess/Burgess 1994; Rodeghier 1996a; Johnson 1996). Wichtiger ist noch, dass es sich um ein kollektives Phänomen handelt: Meist ohne vorher Kontakt zu anderen Opfern gehabt zu haben, berichten die Betroffenen unter Hypnose zwar nicht völlig identische, aber doch strukturell und symbolisch verblüffend ähnliche Erlebnisse. Die Dichte der Erinnerungen und die Konsistenz der Narrationen nimmt dabei mit jeder Therapiesitzung zu. Einmal akzeptiert, prägt die Entführungserfahrung dauerhaft das Leben der Opfer.

Unabhängig von der Frage, wie wir den Realitätsgehalt der Entführungserlebnisse aus wissenschaftlicher Sicht einschätzen, bleibt deshalb der Sachverhalt bestehen, dass Tausende von Betroffenen nach erfolgter ‚Wiedererinnerung‘ subjektiv von der Realität der Entführungen überzeugt sind, ihre Biographien und Familiengeschichten entsprechend zu re-konstruieren beginnen und sowohl ihr Alltagsleben als auch ihre Zukunftsplanung an dieser Überzeugung ausrichten.

4 Schlussfolgerungen

Warum berichte ich so ausführlich über dieses außerordentlich merkwürdige Phänomen? Erhellend im Kontext meines Vortragsthemas scheint es mir deshalb, weil das subjektiv sichere Wissen, regelmäßig Opfer von Außerirdischen zu werden, fast in allen Fällen in einem therapeutischen Setting erlangt wird, in dem das Recovery-Paradigma eine zentrale Rolle spielt. Zur Rückholung der Entführungserinnerung werden regelmäßig regressionshypnotische Verfahren eingesetzt24 (Clamar 1988; Laibow/Laue1993: 98; Vacarr 1993: 9-10; Whitmore 1993: 314-315; Spanos/Burgess/Burgess 1994: 438; Mack 1995: passim; Bullard 1996; Webb 1996; Newman 1997; Luckhurst 1997: 32-38; Paley 1997: 50; Hopkins 2000).25 Der Umgang mit solchen Verfahren in der Psychotherapie ist für die USA Mitte der neunziger Jahre von Michael D. Yapko empirisch untersucht worden. Der Autor befragte mittels eines standardisierten Fragebogens 869 in den USA niedergelassene Psychotherapeuten nach ihrer Einschätzung solcher Verfahren. 36 Prozent der Befragten gab an, in der eigenen Praxis häufig oder gelegentlich Hypnose anzuwenden, um ihren Patienten die Wiedererlangung bislang nicht zugänglicher Erinnerungen zu ermöglichen (Yapko 1996: 67). Die positive Beurteilung der Möglichkeiten der Hypnose ist jedoch nicht auf diese Gruppe der Anwender beschränkt: 47 Prozent aller Befragten waren der Auffassung, dass unter Hypnose erlangte Erinnerungen besonders zuverlässig seien, 31 Prozent – also fast ein Drittel – gar, dass ein Erlebnis objektiv stattgefunden haben muss, wenn es unter Hypnose erinnert wird (Yapko 1996: 76-79).26

Unabhängig davon, ob die Ergebnisse bei einer Befragung in Deutschland ähnlich ausfallen würden oder nicht, machen die Befunde meines Erachtens doch klar, welches ernsthafte Problem die Entführungserlebnisse im Rahmen hypnosegestützter Diagnose- und Therapieverfahren aufwerfen (vgl. Crombag/Merckelbach 1997: 245-252; Luckhurst 1997: 32-38): Die Existenz einer großen Zahl von Menschen mit Erinnerungen an die Entführung durch Außerirdische ist – soweit man nicht annimmt, dass solche Entführungen tatsächlich stattfinden – ein starkes Indiz gegen die Zuverlässigkeit regressionshypnotischer Verfahren. Wenn in der Rückführung überaus detaillierte und konsistente Entführungserinnerungen iatrogen entstehen können, warum dann nicht auch ebenso detaillierte Erinnerungen an rituelle Misshandlungen oder gar an sexuellen Missbrauch? Auf Basis der mir zu den jeweiligen Fallgruppen vorliegenden veröffentlichten Berichte der beteiligten Therapeuten vermochte ich methodische Unterschiede zwischen Rückführungen mit dem Befund ‚sexueller oder ritueller Missbrauch‘ und Rückführungen mit dem Ergebnis ‘Entführung durch Außerirdische‘ nicht zu erkennen. Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich behaupte nicht, dass es diese Unterschiede nicht gibt – ich frage vielmehr gerade, ob und wie unter Hypnose wiedererlangte tatsächliche Erinnerungen sicher von im hypnotischen Prozess erzeugten Pseudoerinnerungen unterschieden werden können.27 Und offenbar gibt es unter den zuständigen Fachleuten zumindest einige, die eine solche Unterscheidung für unmöglich halten: "Bisher gibt es kein objektives Kriterium, das gestatten würde, falsche von richtigen Erinnerungen sicher zu unterscheiden." (Streeck-Fischer, Sachsse und Özkan 2001: 20; ähnlich: Lindsay/Read 1994: 325; Fiedler 2001: 116; Schacter 2001: 443).

Solange dieses methodische Problem der Nichtunterscheidbarkeit ereignisinduzierter und iatrogen erzeugter Trauma-Erinnerungen nicht ausgeräumt ist, erscheinen mir die durch hypnotische oder hypnoseähnliche Verfahren gewonnenen Erlebnisberichte (und nur um diese geht es mir hier28) hinsichtlich ihres Realitätsgehaltes zumindest fragwürdig. Diese Konsequenz drängt sich offenbar nicht nur einem – was die Erinnerungsforschung und Traumatherapie angeht – Laien wie mir auf. Im englischsprachigen Raum ist bereits Anfang der neunziger Jahre eine heftige Debatte unter Fachleuten über die Praxis der hypnosegestützten Rückführung, aber auch über die Annahmen des Recovery-Paradigmas generell entbrannt.29 Die vorgetragenen theoretischen Argumente und vorgelegten empirischen Befunde sind in Deutschland im klinisch-therapeutischen Bereich jedoch sehr spät und wohl auch eher zögerlich rezipiert worden (vgl. Fiedler 2001: 116). Offenbar haben sich bislang nur wenige deutsche Fachleute30 die Mühe gemacht, die Fragen und Ergebnisse der englischsprachigen Debatte systematisch in ihrer Arbeit zu berücksichtigen.

Allerdings steht es mir nicht zu, die psychotherapeutische Fachgemeinschaft wegen ihrer Rezeptionspolitik zu kritisieren. Ich kann aus soziologischer Sicht nur Folgendes festhalten: Gesellschaftliche Diskurse über Traumata sind nicht nur, wie meine Beispiele gezeigt haben sollten, in hohem Maße von verschiedensten sozialen Rahmenbedingungen abhängig, der Handlungsmächtigkeit der beteiligten Akteure zum Beispiel oder den Funktionsweisen der jeweiligen medialen Transferinstanzen. Sie zeigen vielmehr auch Folgen, die über Fachfragen einer Disziplin oder das Schicksal einzelner Betroffener hinausgehen. So hatte – und nicht zuletzt deshalb waren mir die Ausführungen zum Abduktionsphänomen so wichtig – das im Rahmen des Missbrauchsdiskurses zu großer Popularität gelangte Recovery-Paradigma erhebliche Auswirkungen auf das gesellschaftlich dominierende Verständnis von Gedächtnis, Biographie und Realität. Es konfrontierte und konfrontiert uns mit der Möglichkeit, dass das, was wir für unsere persönliche Vergangenheit halten, Bestandteil einer ‚großen Lüge‘ sein könnte, dass viele unserer Erinnerungen unwahr sein könnten – nichts als Deckerinnerungen, um ein Geheimnis zu wahren, das so schrecklich ist, dass die Wahrheit uns um den Verstand bringen würde.31 Und im Zweifelsfalle bringt es uns dazu, unsere eigene Vergangenheit neu zu schreiben, was letztlich nichts anderes heißt, als ein anderer Mensch zu werden.

Das Recovery-Paradigma transferiert dabei – und das ist vielleicht das Beunruhigendste –Denkfiguren moderner Verschwörungstheorien32 oder der Science Fiction33 (wie sie zum Beispiel im Film ‚Total recall‘ so nachdrücklich vorgeführt werden) in die Alltagswelt und macht sie dort zu einer verstörenden psychosozialen Realität. Zu einer hybriden Realität, zu der reale sexuelle Gewalttaten gegen Kinder in gewisser Weise ebenso gehören, wie das Phantomphänomen der Entführungen durch übermächtige Außerirdische, deren Motive und Ziele sich dem menschlichen Verstand entziehen.

Hybrid nenne ich diese Realität, weil in ihr traditionelle Dichotomien, wie die zwischen Fakten und Fiktionen, zwischen wahr und falsch, zwischen dem Realen und dem Imaginären, zwischen Traum und Wirklichkeit aufgehoben sind.34 Dabei ist es nicht nur die systematische Verschleifung dokumentarischer und fiktionaler Darstellungsmodi in den Massenmedien, welche die Barriere zwischen realitäts- und phantasiebezogenen Wissensbeständen großflächig aufbrechen lässt. Auch die prinzipielle Ablehnung jeder Form von externer Überprüfung selbst der unwahrscheinlichsten Narrationen – in der psychotherapeutischen Praxis35 ebenso wie im öffentlichen Diskurs – trägt das Ihrige zum kollektiven Verlust der Fähigkeit zur Realitätskontrolle bei.

Die Frage, die sich mir angesichts all dessen stellt, ist deshalb die, ob unser gesammeltes wissenschaftliches und expertisches Wissen uns vor solchen Schrecknissen zu bewahren vermag, oder ob es nicht manchmal ganz im Gegenteil die Dämonen erst hervorbringt, gegen die wir dann – mit seiner Hilfe versteht sich – in den Kampf ziehen dürfen ...

 

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Whitmore, John (1993): Religious Dimensions of the UFO Abductee Experience. In: Syzygy: Journal of Alternative Religion and Culture 2 (3-4), S. 313-326.

Wilson, John P. (1992): Post-traumatic Stress Disorder (PTSD) and Experiences Anomalous Trauma (EAT): Similarities in Reported UFO Abductions and Exposure to Invisible Toxic Contaminants. In: Anomalous Experience & Trauma. Current Theoretical, Research and Clinical Perspectives, Hrsg. Rima E. Laibow, Robert N. Sollod und John P. Wilson. New York: TREAT, S. 31-45.

Yapko, Michael D. (1996): Fehldiagnose: Sexueller Missbrauch. München: Knaur.
 

Endnoten

1) Erstveröffentlichung in: Trauma und Traumafolgen – ein Thema für die Jugendhilfe, Hg. Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e.V. Köln: Kinderschutz-Zentren. > zurück

2) Die Diagnose wurde 1980 in das auch international bedeutsame US-amerikanische psychiatrische Diagnose-Manual (DSM-III) aufgenommen (zum historischen Kontext dieser ‚offiziellen Anerkennung‘ vgl. Kinzie/Goetz 1996). > zurück

3) Auf die große Bedeutung des Themas sexueller Missbrauch für die fachwissenschaftliche und öffentliche Anerkennung der Diagnose ‚Posttraumatische Belastungsstörung‘ weisen Herman (2001: 116-129) und Streeck-Fischer u. a. (2001: 14) hin. > zurück

4) Auf Basis solcher Deutungsmuster interpretieren Menschen ihre Umgebung und legen ihr Handeln fest, subjektiv und doch gleichzeitig kollektiv. Eine ausführliche Darstellung der individuellen und sozialen Funktionen von Deutungsmustern findet sich bei Plaß/Schetsche 2001. > zurück

5) So schreibt Schneider (1950: 432): „Man muss davon ausgehen, dass vielfach das Opfer – hier das missbrauchte Kind – es dem Sexualverbrecher nicht nur leicht macht zu seinem Ziel zu kommen, dass es ihm vielmehr sogar entgegenkommt, ja ihm manchmal sogar zu seinem Tun Anlass gibt und auffordert“. > zurück

6) Unabhängig von der generellen Problematik von Dunkelzifferabschätzungen basiert die von Kavemann und Lohstöter (1984) in die Welt gesetzte Zahl auf mehreren sachlichen Fehlern. So wurde u. a. die von den kriminologischen Experten für intrafamiliale Kontakte angenommene maximale Dunkelziffer von 1:18 auf die Gesamtheit der in der Kriminalstatistik erfassten Taten angesetzt – von denen jedoch der überwiegende Anteil extrafamiliale Taten sind, bei denen nach allgemeiner Expertenmeinung eine erheblich geringere Dunkelziffer (maximal 1:6) zugrunde zu legen ist. Das BKA, auf deren Untersuchungen sich Kavemann und Lohstöter explizit bezogen, sah sich erst 1991 gemüßigt, der bis zu diesem Zeitpunkt in allen Veröffentlichungen reproduzierten Phantomzahl zu widersprechen: „In dieser Zahlenangabe sind also gleich mehrere Rechen- und inhaltliche Fehler enthalten. Die eher zutreffende Dunkelfeldschätzung für den Bereich des § 176 dürfte bei etwas 50.000 Fällen [...] liegen.“ ( Baurmann 1991: 236; vgl. Schetsche 1993: 296-299) > zurück

7) Das Konzept, ausschließlich vor dem fremden Täter zu warnen, obwohl die Existenz sexueller Übergriffen im Nahraum bekannt war, wird in einigen Beiträgen allerdings explizit begründet bzw. legitimiert: „Wer aber wollte das Vertrauensverhältnis zwischen Kind und Eltern, zwischen ihm und den Personen des sozialen Nahraumes von vornherein belasten, um mögliche Extremfälle strafbarer Handlungen, die paradoxerweise gerade dieses Vertrauensverhältnis ermöglicht bzw. begünstigt, zu verhindern? Hieße das nicht den Teufel mit dem Belzebub austreiben? – Ergo bleibt nur die Möglichkeit, vor dem fremden Täter zu warnen.“ (Wehner-Davin 1976: 449) > zurück

8) In der Umkehrung heißt dies auch, dass aus dem Grad der gesellschaftlichen Anerkennung eines sozialen Problems leider nicht auf die ethische oder soziale Relevanz des thematisierten Sachverhalte geschlossen werden kann. (Dies zeigt – um nur ein konkretes Beispiel zu nennen – das in der US-amerikanischen Öffentlichkeit überaus beliebte Problem der ‚Entführung durch Außerirdische‘ sehr eindrücklich. Ich werde auf diese ‚Problem‘ später noch zurückkommen.) > zurück

9) Herman (1997: 9) stellt in ihrer Untersuchung fest, dass die öffentliche Anerkennung eines bislang unbeachtet gebliebenen Traumas historisch immer einer politischen Bewegung zu verdanken ist. Sie bestätigt damit – für eine begrenzte Fallgruppe – die empirisch gut abgesicherte soziologische Theorie, dass Voraussetzung für den Erfolg eines jeden sozialen Problems die Existenz mindestens eines handlungsmächtigen kollektiven Akteurs ist. > zurück

10) Die Frauenbewegung gehört – soziologisch betrachtet –  zu den sog. sozialen Bewegungen (Cohen 1985; Eder 1985; Brand 1987; Raschke 1987). Sie ist nicht erst im Zusammenhang mit der Formulierung des Problems sexueller Missbrauch entstanden, sondern hat sich zu einem bestimmten Zeitpunkt dieses Themas angenommen. Sexueller Missbrauch gehört dabei eindeutig zum "strukturell umgrenzbaren Feld" (Raschke), in dem die Frauenbewegung regelmäßig ihre Zielprojektionen entwickelt hat: Von ihrer Entstehung an griff sie mit der weiblichen Sexualität zusammenhängende Probleme auf; das Verhältnis Sexualität und Gewalt im Kontext des Geschlechterverhältnisses wurde - neben dem Missbrauch - in den letzten drei Jahrzehnten bei den Problemen 'Vergewaltigung', 'Pornographie' und 'sexuelle Übergriffe am Arbeitsplatz' thematisiert (vgl. Knafla/Kulke 1987: 106). > zurück

11) Der Begriff der Arena ist hier nicht metaphorische gemeint, sondern bezieht sich auf das problemtheoretische ‚public arena‘-Modell von Hilgartner und Bosk (1988). > zurück

12) Manche Problemmuster werden schon in die massenmediale Skandalform gegossen, bevor sie überhaupt die allgemeine Öffentlichkeit erreichen. So konnte Siegfried Lamnek (1987) in der fachöffentlichen Kriminalitätsberichterstattung Skandalisierungen nachweisen, wie sie vorher nur aus den Massenmedien bekannt waren. > zurück

13) Eine wichtige Rolle dürften außerdem die Selbsthilfegruppen der Betroffenen spielen. Die Funktion solcher Selbsthilfegruppen besteht darin, „ihren Mitgliedern einen neuen Sinnbezug zu vermitteln. Im Vordergrund steht dabei die gemeinsame Deutung von Symptomen im Sinne der geteilten Problemwahrnehmung. Dabei wird die dem Problem entsprechende Plausibilitätsstruktur der Welt dialogisch hergestellt.“ (Plaß/Schetsche 2000). > zurück

14) Die psychiatrischen Befunde an der Wende zwischen dem 19. und 20. Jahrhundert (nicht nur, aber primär zu ‚hysterischen‘ Patienten) verdichteten sich zu ersten Theorien über das ‚Vergessen‘ oder die ‚Verdrängung‘ traumatisierender Ereignisse in der Kindheit. In den folgenden Jahrzehnten büßte diese ereignisbezogene Ätiologie psychischer Störungen unter dem Einfluss der Freudschen Psychoanalyse stark an fachwissenschaftlicher Beachtung und Anerkennung ein. (Vgl. Fiedler 2001: 392-402; Endres/Moisl 2002: 14-18; van der Kolk/Weisaeth/van der Hart 2000: 76-81) > zurück

15) In Teilen der Fachöffentlichkeit kamen allerdings schon wenige Jahre später erste Zweifel am Paradigma auf. Ich werde darauf zurückkommen. > zurück

16) Es ist hier nicht der Ort, um diese im englischsprachigen Raum mit großer Heftigkeit geführte Debatte um die ‚Realität‘ des (satanisch-)rituellen Missbrauchs zu rekonstruieren. (Einen Überblick über den Diskurs und die Entstehung des sozialen Problems liefern Jenkins/Maier-Katkin 1992; Victor 1994; Palay 1995; Bottoms/Davis 1997 sowie Schetsche 2000: 191-204.) > zurück


17) „Without the space of possibility opened by this conjunction of a historically specific model of traumatic forgetting, and the attendant remodulation of techniques of recovery – from fantasy to hypnosis, from interpretation to affirmation – alien abduction narratives would not have materialized.”
(Luckhurst 1997: 34). > zurück

18)Die Verweise auf die einschlägige englischsprachige Sach- und Fachliteratur fallen deshalb im Folgenden auch etwas umfangreicher aus. > zurück

19) Es ist so gut wie unmöglich, gesicherte Zahlen zu erhalten. Die systematische Auswertung der bis 1985 berichteten Fälle durch Bullard (1987: 17-20) zeigt einen ersten deutlichen Anstieg der Entführungserlebnisse ab 1975. Auch Magin (1991: 38 ) geht davon aus, dass es – im Kontext einer UFO-Sichtungswelle – „Mitte der siebziger Jahre zu einer wahren Explosion der Zahl der Entführungsberichte“ kam. Die in diesem Kontext berichteten Fallzahlen bewegen sich aber noch in der Größenordnung von einigen dutzend Fällen im Jahr in den USA: ‚Massenhafte‘ Entführungsberichte scheint es erst seit Anfang der achtziger Jahre zu geben, als das Phänomen verstärkt Gegenstand von Presseberichten, Buchveröffentlichungen und (Fernseh-)Filmen wurde. Der von einer privaten Forschungsgruppe 1992 vorgelegte sog. Roper-Report fragt nach unspezifischen Symptomen, die nach Meinung der Autoren auf eine Entführung hinweisen könnten und kommt auf Basis dieser – methodisch äußerst zweifelhaften Verknüpfung – zu dem Ergebnis, dass jeder 50. Bürger der USA (!) ein Entführungsopfer sein könnte (Clark 1996: 29; Hopkins 1996; Donderi 1996; kritisch: Newman 1997: 153). > zurück

20)‚UFO‘ ist hier nicht in der ursprünglichen militärischen Bedeutung als ‚unidentified flying object‘, sondern in der populären Interpretation solcher Objekte als Raumschiffe außerirdischer Besucher gemeint. > zurück

21) Das Fehlen persistenter Erinnerungen an die Erlebnisse muss deshalb nicht nur als Ergebnis erinnerungslöschender Eingriffe der Entführer, sondern kann auch als psychisch notwendiges Vergessen von seelisch unerträglichen Erlebnissen begriffen werden. > zurück

22) Das generelle Problem des Auftretens von posttraumatischen Belastungsstörungen ohne äußeres traumatisierendes  Ereignis diskutieren Wilson (1992) sowie Laibow/Laue (1993). Spezielle Psychotherapien für Entführungsopfer haben – auf Grundlage sehr unterschiedlicher Vorannahmen – Vacarr (1993) und Gotlib (1996) entwickelt. > zurück

23) In der Fachliteratur ist mehrfach auf phänomenologische Ähnlichkeiten zwischen den Entführungsberichten und den Erinnerungen an rituellen Missbrauch in der Kindheit hingewiesen worden (Johnson 1994; Spanos/Burgess/Burgess 1994; Paley 1995 und 1997; Dean 1996; Baumeister/Sommer 1997). Allerding sind die vorgeschlagenen Zusammenhänge zwischen diesen beiden Phänomenen bislang allesamt außerordentlich strittig. > zurück

24) Ähnliches scheint auch für Erinnerungen an rituellen Missbrauch zu gelten (vgl. Schacter 2001: 437). > zurück

25) Laibow/Laue (1993: 98) sind die einzigen, die konkrete Zahlen nennen: im englischsprachigen Raum sollen 75 Prozent aller Entführungserinnerungen auf den Einsatz regressionshypnotischer Verfahren zurückgehen. > zurück

26) Besonders merkwürdig (im ursprünglichen Sinne des Wortes) ist dabei der Befund, dass 28 Prozent der befragten Psychotherapeuten der Auffassung waren, mittels Hypnose könnten authentische Erinnerungen an ein früheres Leben wiedererlangt werden (Yapko 1996: 79). > zurück

27) Um Missverständnissen vorzubeugen, sei an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass fehlerhafte Erinnerungen an traumatisierende Ereignisse nicht nur im Zusammenhang mit Regressionshypnose oder therapeutischen Settings auftreten, sondern generell sehr häufig sind (vgl. Fiedler 2001: 112-113; Merckelbach u.a. 1998). Dies wäre jedoch ein anderes Thema. > zurück

28) Zu diesem notwendigen Hinweis vgl. die differenzierten Ausführungen bei Lindsay/Read (1994: 281-283). > zurück

29) Wegen des großen Umfangs der Diskussion kann hier nur auf einige exemplarische Arbeiten verwiesen werden: Loftus 1993; Loftus/Ketcham 1994; Lindsey/Read 1994; Nash 1994; Nelson/Simpson 1994; Spanos/Burgess/Burgess 1994; McElroy/Keck 1995; Brenneis 1996; Lego 1996; Perlman 1996; Friedman 1997; Critchlow 1998; Dallam 2001. > zurück

30) Als ‚rühmliche Ausnahme‘ soll hier explizit auf die Arbeit von Peter Fiedler (2001) verwiesen werden, der sich an mehreren Stellen in seinem Buch sehr differenziert mit den Argumenten, Befunden und Konsequenzen dieser Debatte auseinandersetzt (insbes. S.111-116, 172-173, 196-199). Erwähnt werden müssen in diesem Zusammenhang auch die kritischen Beiträge von Undeutsch (1994) und Offe/Offe (1994), die meinem Eindruck nach jedoch weitgehend ignoriert worden sind. > zurück

31) Dies jedenfalls ist der Kerngehalt der Verdrängungsthese, auf der das Recovery-Paradigma letztlich beruht (vgl. Schacter 2001: 412-427). Hacking (2001: 278) spricht in diesem Zusammenhang von einer „Politik des Geheimnisses, des vergessenen Ereignisses, das in etwas Monumentales verwandelt werden kann, und sei es auch nur durch kurze, blitzartige Erinnerungsbilder. Das vergessene Ereignis läßt sich, wenn es ans Licht gebracht wird, in eine Erzählung des Schmerzes in ein Denkmal verwandeln.“ > zurück

32) Vorsätzlich applizierte „falsche“ Erinnerungen spielen eine wichtige Rolle in allen Verschwörungenstheorien, die zum semantischen Feld des 'Mindcontrol-Mythos' gehören. Dieser Mythos - dessen Herzstück die Annahme ist, Regierungsstellen, Geheimbünde, bestimmte Kulte oder eben auch Außerirdische würden über hochentwickelte Techniken der Gedanken- und Erinnerungskontrolle verfügen und diese auch systematisch anwenden - findet sich nicht nur in zahlreichen fiktionalen Medienprodukten, sondern auch in einer ganzen Reihe von Sachbüchern der verschiedensten Themenkreise. (Vgl. Schetsche 2000: 196, FN 255, und Hacking 2001: 158-161) > zurück

33) Luckhurst (1997) spricht in diesem Zusammenhang explizit von einer „Science-Fictionalization of Trauma“. > zurück

34) Was ich hier ‚hybride Realität‘ genannt habe, ist von dem französischen Mediensoziologen und Philosophen Jean Baudrillard sehr eindrücklich mittels der Kategorie des Hyperrealen beschrieben worden (vgl. Schetsche 2000: 49-5). > zurück

35) Zum Problem der unkritischen Akzeptanz von Missbrauchsnarrationen vgl. Simmich (1999). > zurück


 




Michael Schetsche: Trauma im gesellschaftlichen Diskurs.
URL:  http://www.igpp.de/german/eks/trauma.htm
Letzte Aktualisierung: 1.7. 2003